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Die nächsten Schritte der Strukturreform für eine zukunftsfeste und weiterhin bürgernahe Finanzverwaltung stehen fest

Die bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 geplante sukzessive Fusion von 16 niedersächsischen Finanzämtern zu acht Finanzämtern mit jeweils zwei Standorten nimmt konkrete Gestalt an. Nachdem die Niedersächsische Landesregierung bereits beschlossen hatte, zum 1. April 2019 die Finanzämter Uelzen und Lüchow zusammenzufassen, steht nun die Reihenfolge aller anderen Fusionen fest. Auch die Amtsleitungen für die zusammen gelegten Finanzämter sollen so schnell wie möglich festgelegt werden. Die noch laufenden Ausschreibungsverfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Die Zeitpunkte der folgenden Zusammenlegungen bleiben jedoch noch offen, um die zu Erfahrungen aus der ersten Fusion einfließen lassen zu können.

„Die frühzeitige Festlegung der Fusionsreihenfolge und der künftigen Amtsleitungen bietet allen Beteiligten und insbesondere den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern Sicherheit“, betonte Finanzminister Hilbers. Die Strukturreform sei sehr komplex und nur über einen mehrjährigen Zeitraum zum Erfolg zu bringen. Gerade deshalb hält es Hilbers für wichtig, dass alle Beteiligten innerhalb gesicherter Leitplanken und im Wissen, unter wessen Führung es weitergehen werde, in ihre Planungen eintreten und deren Umsetzung voranbringen können. Dieses Verfahren habe sich, so Hilbers, im Zusammenhang mit der Fusion der Finanzämter Uelzen und Lüchow bereits als hilfreich erwiesen.

Folgende Reihenfolge der Zusammenlegungen ist aktuell geplant:

  1. Uelzen und Lüchow zum Finanzamt Uelzen-Lüchow (zum 1. April 2019)
  2. Hildesheim und Alfeld zum Finanzamt Hildesheim-Alfeld
  3. Goslar und Bad Gandersheim zum Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim parallel mit Northeim und Herzberg am Harz zum Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz
  4. Hameln und Holzminden zum Finanzamt Hameln-Holzminden
  5. Emden und Norden zum Finanzamt Emden-Norden parallel mit Aurich und Wittmund zum Finanzamt Aurich-Wittmund
  6. Braunschweig-Altewiekring und Helmstedt zum Finanzamt Braunschweig-Helmstedt Die Zuständigkeit des Finanzamtes Braunschweig-Altewiekring für die Samtgemeinde Sickte und die Gemeinde Cremlingen soll dabei auf das Finanzamt Wolfenbüttel und für die Gemeinden Vechelde und Wendeburg auf das Finanzamt Peine verlagert werden.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 11. September 2018 eine Strukturreform beschlossen, um die niedersächsische Finanzverwaltung auf die kommenden demografischen Herausforderungen und die sich durch die Digitalisierung ändernden Kommunikationswege der Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten. Kernstück der Reform ist die Zusammenlegung einzelner Finanzamtsbezirke unter Beibehaltung aller bisherigen Standorte. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Personal-, Sach- oder Finanzmittel einzusparen oder Standorte zu schließen, sondern die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Steuerverwaltung zu gewährleiten und dabei weiterhin die Präsenz in der Fläche beizubehalten.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2019

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