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„Einer für Alle“ - Norddeutsche Länder verabreden engere Zusammenarbeit in der Steuer-IT

Hannover. Das Finanzministerium unterrichtete heute den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages über einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die jeweiligen Steuerverwaltungen, der am 07.09.2017 von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider und den anderen jeweiligen Finanzministern, der Finanzministerin und der Finanzsenatorin gezeichnet wird.

Auf Initiative Niedersachsens soll zukünftig nach dem Prinzip „Einer für Alle“ die IT-Verfahrensbetreuung arbeitsteilig bewältigt werden. So müssen nicht alle norddeutschen Bundesländer das Personal mit dem notwendige Spezialwissen zu sämtlichen IT-Verfahren binden. Vielmehr werden die Aufgaben länderübergreifend gebündelt. Das bestehende Know-how jeweils eines Landes soll für alle beteiligten Länder genutzt werden, um eine effektive und auch kostengünstigere Betreuung der Verfahren auf Dauer zu gewährleisten.

Hintergrund der Intensivierung der Zusammenarbeit ist die bevorstehende Einführung zahlreicher neuer IT-Verfahren in der Steuerverwaltung. Schon jetzt arbeiten die Steuerverwaltungen der 16 Bundesländer mit dem Ziel zusammen, bundesweit einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren zu entwickeln.

Die daraus resultierenden weitgehenden identischen Verpflichtungen legen eine länderübergreifende Kooperation auch beim Einsatz und Betrieb der einheitlichen Verfahren nahe, um zum Beispiel durch arbeitsteiliges Vorgehen bestehende (Personal-)Ressourcen optimal einzusetzen und zu nutzen.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.09.2017

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