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Erweiterung des Justizzentrums Osnabrück geht in die nächste Runde

Osnabrück. Der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat sich am (heutigen) Montag in seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der staatlichen Bauverwaltung in Osnabrück über die Baumaßnahme „Erweiterung des Justizzentrums Osnabrück“ informiert und im Beisein der beteiligten Behörden- und Gerichtsvertreter angekündigt, dass für die nun anstehende 1. Teilmaßnahme des 2. Bauabschnitts derzeit ein Planungswettbewerb vorbereitet werde.

„Mit der Erweiterung des Justizzentrums werden Synergien zwischen den Justizbehörden besser genutzt und ein höheres Maß an Bürgerfreundlichkeit erreicht“, so der Minister am Rande des Rundgangs.

Nachdem bereits im Jahr 2015 in einem 1. Bauabschnitt die Aufstockung des Amtsgerichtes sowie der Ankauf der Liegenschaft Kollegienwall 5 mit der Herrichtung des dortigen Gebäudes für rund 5,8 Millionen Euro erfolgreich fertig gestellt wurden, umfassen die nun anstehenden Maßnahmen im Wesentlichen neben des Abrisses der Vollzugseinrichtungen insbesondere den Neubau eines gemeinsam genutzten Gerichts- und Justizvollzugsgebäudes. In den unteren Etagen entstehen Büroflächen für die Gerichte; die oberen Etagen wird die Untersuchungshaftanstalt beziehen. Darüber hinaus erhalten Amts- und Landgericht einen gemeinsamen Eingangsbereich. Die Gesamtkosten für die 1. Teilmaßnahme des 2. Bauabschnitts betragen voraussichtlich rund 35,5 Millionen Euro.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, die das Bauprojekt initiiert und vorangetrieben hat, erklärt: „Dieses Projekt lag mir von Beginn meiner Amtszeit an sehr am Herzen. Ich bin sehr glücklich, dass mit dem jetzt erteilten Planungsauftrag endlich auch der 2. Bauabschnitt Fahrt aufnimmt. Davon werden Gerichte, Justizvollzug und zuletzt auch die Staatsanwaltschaft gleichermaßen profitieren.“ Durch das geplante Gebäude würden für die Gerichte zeitgemäße Ablaufstrukturen ermöglicht und auch die Untersuchungshaftanstalt erhalte eine zukunftsorientierte Unterbringung, die modernsten Sicherheitsanforderungen entspreche.

Die Landesregierung hat auch die abschließenden Maßnahmen für das Gesamtprojekt „Justizzentrum Osnabrück“ im Blick und nimmt in Aussicht die Erweiterung der Staatsanwaltschaft im Rahmen künftiger Haushaltsbeschlüsse zu berücksichtigen. Minister Schneider wies daraufhin, dass die Niedersächsische Landesregierung seit 2013 erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um den Sanierungsstau an öffentlichen Gebäuden schrittweise abzubauen. Nachdem das sogenannte Baumoratorium der Vorgängerregierung beendet wurde, habe die Landesregierung nicht nur das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ in Höhe von 120 Millionen Euro geschaffen, sondern darüber hinaus auch die Haushaltsansätze für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang angehoben.

Allein für den Zeitraum von 2017 bis 2020 wurde ein zusätzliches Bauunterhaltungspaket mit einem Volumen von 170 Millionen Euro aufgestellt.

„Nachdem Niedersachsen mit dem Haushaltsabschluss für das Jahr 2016 bereits die „schwarze Null“ erreicht hat, müssen nun die Investitionen in die Infrastruktur des Landes hohe Priorität haben. Herabgewirtschaftete Straßen, Universitäten oder Gerichts- und Justizgebäude belasten zukünftige Generationen ebenso wie Schulden“ betonte Minister Schneider.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2017

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