Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Finanzämter Lüchow und Uelzen werden zum 1. April zu einem Finanzamt mit zwei Standorten zusammengelegt

Finanzminister Hilbers informiert sich vor Ort über die Fusionsvorbereitungen


Lüchow. Die Finanzämter Lüchow und Uelzen werden zum 1. April als erstes von insgesamt acht Finanzamtspaaren zu einem Finanzamt mit zwei Standorten zusammengelegt. Finanzminister Reinhold Hilbers besuchte heute beide Finanzämter, um vor Ort einen persönlichen Eindruck von den Fusionsvorbereitungen zu gewinnen. Dem Finanzminister ist dabei der Austausch mit den Beschäftigten der Steuerverwaltung wichtig. „Ein solches Fusionsvorhaben verlangt allen Beteiligten sehr viel ab. Ohne die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Wochen könnten wir die vor uns liegenden Aufgaben nicht erledigen.“

Im Rahmen der Fusion werden kleine Arbeitsgebiete aus beiden Finanzämtern zusammengelegt, die zukünftig für sich genommen zu klein wären, um notwendiges Spezialwissen vorzuhalten oder Vertretungsregelungen zu ermöglichen. Das Ziel ist es, kleinere Standorte so zu stärken, dass diese auch künftig erhalten bleiben können und nicht Personal-, Sach- oder Finanzmittel einzusparen.

An beiden Standorten werden auch zukünftig die besonders publikumsintensiven Arbeitsbereiche vertreten bleiben. So werden auch weiterhin die Steuererklärungen von Arbeitnehmern und Selbstständigen sowohl in Lüchow als auch in Uelzen bearbeitet. Auch die Amtsbetriebsprüfung und die Grundbesitzstelle werden an beiden Standorten fortgeführt. In Lüchow wird in Zukunft für beide Standorte die Anmeldesteuerstelle zu finden zu sein, die hauptsächlich für die Bearbeitung der Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen zuständig ist. Auch die Bearbeitung der Körperschaftsteuerfälle einschließlich der Vereine wird in Lüchow zusammengeführt. In Uelzen werden hingegen die Veranlagung der Land- und Forstwirte durchgeführt, die Rechtsbehelfsstelle und der Erhebungsbereich zu finden sein. Die Amtsleitung ist schon jetzt an beiden Standorten präsent.

Finanzminister Hilbers erklärte, es sei gelungen, niemanden gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzen zu müssen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund der Zusammenlegung neue Aufgaben übernehmen, werden bestmöglich unterstützt. „Mit der Zusammenfassung der Finanzamtsbezirke sichern wir zugleich für die Region und deren Bürgerinnen und Bürgern die Präsenz der Steuerverwaltung vor Ort“, unterstrich der Minister.

Künftig verfügen beide Standorte über eine gemeinsame Finanzamtsnummer, was auch eine Anpassung der individuellen Steuernummer für die Steuerpflichtigen, die zurzeit beim Finanzamt Lüchow geführt werden, zur Folge hat. Die betroffenen Steuerpflichtigen erhalten unmittelbar nach der Fusion eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Informationen zur Fusion werden auch auf den Internetseiten der beiden Finanzämter, des Landesamtes für Steuern Niedersachsen und des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht.

Im Finanzamt Lüchow arbeiten 63 Bedienstete. Hinzu kommen drei Steuer- sowie sechs Finanzanwärterinnen und -anwärter. Der bisherige Finanzamtsbezirk umfasst den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Sein Steueraufkommen betrug im Jahr 2018 rund 132 Millionen Euro.

Im Finanzamt Uelzen arbeiten 129 Bedienstete, sieben Steuer- sowie sieben Finanzanwärterinnen und -anwärter. Der bisherige Finanzamtsbezirk umfasst den Landkreis Uelzen. Sein Steueraufkommen betrug im Jahr 2018 rund 303 Millionen Euro. Das Steueraufkommen aller 57 niedersächsischen Veranlagungsfinanzämter belief sich im Jahr 2018 auf rund 38,6 Milliarden Euro.

Finanzminister Hilbers machte überdies deutlich, dass das Thema Digitalisierung künftig noch stärker in den Fokus rücken und die Arbeitsbedingungen in den Finanzämtern ganz wesentlich verändern werde. Für den Bereich der Steuer-IT strebt er den Ausbau der Kooperationen sowohl im Länderverbund insgesamt als auch speziell mit den anderen Nordländern an. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern und den Aufwand an Programmierung und Verfahrensbetreuung zu reduzieren, ist vorgesehen, die bisherigen Arbeitsplatzbetriebssysteme im steuerlichen KONSENS-Verbund zu vereinheitlichen.

Schon heute bietet die Steuerverwaltung mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) und dem Online-Portal „Mein ELSTER“ eine der bundesweit erfolgreichsten E-Government-Anwendungen an. Beim Finanzamt Lüchow werden bereits gut 63 Prozent der Einkommensteuererklärungen elektronisch abgegeben, beim Finanzamt Uelzen gut 62 Prozent.

Die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung sei für alle Beteiligten vorteilhaft, betonte Hilbers. Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben und die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger könnten in den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen. Auf die Abgabe einer Papiererklärung kann zukünftig ganz verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger sich vorab registrieren. „Wir arbeiten weiter daran, die Abgabe der Steuererklärung möglichst einfach zu machen und den zeitlichen Aufwand zu minimieren“ so Hilbers. Papierbelege wie z. B. Spendenquittungen müssen nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden, um Aufwendungen erfolgreich geltend zu machen. Die Belege sind aufzubewahren und nur auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln