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Finanzminister Schneider: „Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit“

Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat sich heute auf der Grundlage des vorliegenden Berichts der Staatssekretäre und der Facharbeitsgruppe mit dem Thema strafbefreiender Selbstanzeigen auseinandergesetzt. Dabei haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister erwartungsgemäß darauf verständigt, die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Wichtig ist, dass hinsichtlich einzelner zentraler Punkte bereits Einigkeit erreicht werden konnte. Dies gilt insbesondere für die deutliche Verlängerung des Zeitraums, für den eine nachträgliche Entrichtung der Steuern verlangt wird (mindestens 10 statt bislang 5 Jahre). Gleichzeitig wird in mehr Fällen als bisher nur noch von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn zusätzlich zu Steuern und Zinsen ein Zuschlag bezahlt wird (§ 398a AO). Die FMK ist einig, dass jedenfalls bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 € ein Zuschlag von 10 % verlangt werden soll.

Für eine Reihe weiterer Details verständigte man sich darauf, die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre um weitere Prüfung zu bitten und zeitnah Vorschläge für entsprechende Eckwertebeschlüsse zu entwickeln.

Minister Schneider begrüßte die heute in Berlin getroffenen Entscheidungen als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit und als großen politischen Erfolg. "Es ist noch nicht allzu lange her, da hätte ich eine solche breite Übereinstimmung kaum für möglich gehalten. Die Richtung stimmt. Ich glaube, schon jetzt steht fest, dass Steuerhinterziehung in Zukunft von niemandem mehr als überschaubares oder berechenbares Risiko betrachtet werden kann.“

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

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erstellt am:
27.03.2014

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