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Finanzminister Schneider zur Mai-Steuerschätzung: Der haushaltspolitische Handlungsdruck bleibt bestehen

Hannover. „Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sind erfreulich und bilden eine gute Einnahmebasis. Neue Gestaltungsspielräume eröffnen sie aber nicht. Der haushaltspolitische Handlungsdruck wird kleiner, bleibt aber weiterhin bestehen“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bei der Vorstellung der regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung am (heutigen) Montag. Danach könne der Landeshaushalt in diesem Jahr mit 24,4 Mrd. Euro Steuereinnahmen rechnen. Unter Berücksichtigung des Kommunalen Finanzausgleichs führe das Ergebnis der Schätzung zu einem Zuwachs von 250 Mio. Euro. In den Folgejahren liegen die Einnahmen um 135 Mio. Euro für 2017, 209 Mio. Euro für 2018 und 177 Mio. Euro für 2019 über der bisherigen Erwartung.

Schneider betonte, dass die Landesregierung an der verfassungsmäßigen Vorgabe, spätestens 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen, uneingeschränkt festhalte. Im Verein mit den stark gestiegenen Asylausgaben ergebe sich hieraus unweigerlich die Notwendigkeit einer strikten Ausgabendisziplin. „Wir dürfen uns auch mit diesen positiven Schätzergebnissen nicht zurücklehnen“, machte Schneider deutlich. „Letztlich liegen sie für die Jahre ab 2017 lediglich rund 1 Prozent über den bisher eingeplanten Steuereinnahmen.“

Im Übrigen erinnerte Schneider an die nicht unerheblichen Risiken bei der zugrunde gelegten positiven Wirtschaftsentwicklung über den gesamten Planungszeitraum. „An den immerwährenden Aufschwung glaube ich nach wie vor nicht“, begründete der Minister seine Einschätzung, die in eine vorsichtige Haushaltsplanung münden soll. Spielräume für zusätzliche freiwillige Ausgaben oder für weitere Steuerentlastungen sehe er nicht. Die Anhebung des Grundfreibetrags, von Kindergeld und Kinderfreibetrag, die Erhöhung des Kinderzuschlags für Geringverdiener sowie die Begegnung der kalten Progression führen bereits zu einer dauerhaften Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Für Niedersachsen bedeutet dies auf der anderen Seite jährliche Steuermindereinnahmen ab 2016 von rund 220 Millionen Euro.

Schneider verwies auf die bereits jetzt entstandenen erheblichen Mehrbelastungen aller Länder auf Grund der Kosten der Unterbringung, der Versorgung und Integration der Flüchtlinge. Die hohen Zuwanderungszahlen seien im Augenblick zwar abgeklungen. Derzeit wisse aber niemand, ob das so bleibe. Als vorsichtiger Haushälter könne man das nicht ausblenden.

Darum halte er gegenüber dem Bund an der Forderung fest, dass sich dieser substantiell an den Kosten, die den Ländern und Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation einschließlich der Integration entstehen, beteiligt. Nach Ansicht der Länder sollte dies mindestens in Höhe einer hälftigen Beteiligung erfolgen. Schließlich handele es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe mit großen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen.

Auch für die niedersächsischen Gemeinden zeigt die neue Steuerschätzung verbesserte Einnahmeerwartungen auf. Dabei profitieren die Kommunen insbesondere von sichtbar höheren Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich. In diesem Jahr beträgt der Zuwachs aus dem kommunalen Finanzausgleich 58,4 Mio. Euro, danach 40,5 Mio. Euro für 2017, 52,2 Mio. Euro für 2018 und 47,2 Mio. Euro für 2019. Die Erwartung der originären Einnahmen der Kommunen liegt in diesem Jahr mit 36 Mio. Euro unter dem Ergebnis der letzten Schätzung. Anschließend wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 16 Mio. Euro für 2017, 33 Mio. Euro für 2018 und 49 Mio. Euro für 2019 gerechnet.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 02. bis zum 04. Mai in Essen, um die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden zu ermitteln.

Der aktuellen Steuerschätzung liegt eine Bestätigung der positiven konjunkturellen Entwicklung zugrunde. Das reale Wirtschaftswachstum wird für 2016 mit 1,7 Prozent und für 2017 mit 1,5 Prozent prognostiziert.

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2016

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