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Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages

Vergabeverfahren kann fortgeführt werden - Gericht hebt aufschiebende Wirkung wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf


Hannover. In seinem gestrigen Beschluss hat der Vergabesenat beim Oberlandesgericht (OLG) in Celle den Antrag der zuvor gekündigten Firma auf eine Verlängerung der aufschie­benden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde zurückgewiesen.

In seiner Entscheidung konstatiert das OLG der Beschwerde der Firma gegen ihre Nicht­berücksichtigung im Vergabeverfahren mangelnde Erfolgsaussichten und stuft den Nach­prüfungsantrag als unbegründet ein.

Damit kann das unterbrochene Vergabeverfahren zwecks Fortführung der ausstehenden Leistungen - unabhängig vom weiteren Fortgang des Nachprüfverfahrens vor dem OLG - umgehend wieder aufgenommen werden.

Belastbare Aussagen zu den Auswirkungen auf Termine und Kosten sind jedoch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und der Auftragserteilung an eine Nachfolge­firma möglich. In diesem Zuge würden auch alle Möglichkeiten untersucht, die Folgen der entstandenen Beeinträchtigungen des Bauablaufes soweit wie rechtlich und tatsächlich möglich zu minimieren. Die entstehenden Mehrkosten werden konsequent dem Verursacher anzulasten sein.

Landtagspräsident Bernd Busemann und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigten sich sehr erfreut über die gestrige Entscheidung und die Aussicht, dass nunmehr auch die betreffenden Arbeiten auf der Baustelle schnellstmöglich fortgeführt werden können.

Vorausgegangen war eine Entscheidung der Vergabekammer, die den Nachprüfungs­antrag im November des vergangenen Jahres als offensichtlich unbegründet bewertet hatte. Dagegen legte die unterlegene Firma beim OLG erneut Beschwerde ein.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2017

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