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Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages: Gekündigte Firma behindert Baufortschritt

Mit einer Vergabebeschwerde hat eine zuvor gekündigte Firma die Weiterführung der Arbeiten auf der Landtagsbaustelle erheblich beeinträchtigt.

Die von dieser Firma nicht erbrachten Leistungen waren in einem offenen, europaweiten Verfahren neu ausgeschrieben worden. Von der nach dem EU-Vergaberecht jedem Unternehmen eröffneten Möglichkeit, ein Angebot abzugeben, hat nun ausgerechnet auch die aufgrund von erheblichen Vertragspflicht­verletzungen zuvor gekündigte Firma Gebrauch gemacht und bei der zuständigen Vergabekammer in Lüneburg Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Nicht­berücksichtigung ihres Angebotes wegen fehlender Eignung und die Entscheidung der Vergabestelle die Ausschreibung aufzuheben. Letzteres sieht das Vergaberecht vor, wenn kein Angebot eingegangen ist, welches den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

Für ein derartiges Beschwerdeverfahren ist erfahrungsgemäß von einer Dauer von 6 bis 8 Wochen auszugehen. Auch eine anschließende Befassung durch die nächsthöhere Instanz, dem zuständigen Vergabesenat beim Oberlandes­gericht Celle, kann derzeit nicht ausge­schlossen werden. Für die gesamte Dauer ruht das weitere Vergabeverfahren.

Landtagspräsident Bernd Busemann und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigten sich besorgt über mögliche Auswirkungen bei Terminen und Kosten.

Derzeit würden alle Möglichkeiten untersucht, nachhaltige Beeinträchtigungen des Bau­ablaufes soweit wie rechtlich und tatsächlich möglich zu minimieren. Belastbare Aussagen zum Fertig­stel­lungstermin sind jedoch erst nach Abschluss des förmlichen Beschwerde­verfahrens möglich. Mehrkosten sind durch diese Verzögerung nicht auszuschließen. Sie werden konse­quent dem Verursacher anzulasten sein.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2016

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