Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages: Gekündigte Firma behindert Baufortschritt
Mit einer Vergabebeschwerde hat eine zuvor gekündigte Firma die Weiterführung der Arbeiten auf der Landtagsbaustelle erheblich beeinträchtigt.
Die von dieser Firma nicht erbrachten Leistungen waren in einem offenen, europaweiten Verfahren neu ausgeschrieben worden. Von der nach dem EU-Vergaberecht jedem Unternehmen eröffneten Möglichkeit, ein Angebot abzugeben, hat nun ausgerechnet auch die aufgrund von erheblichen Vertragspflichtverletzungen zuvor gekündigte Firma Gebrauch gemacht und bei der zuständigen Vergabekammer in Lüneburg Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes wegen fehlender Eignung und die Entscheidung der Vergabestelle die Ausschreibung aufzuheben. Letzteres sieht das Vergaberecht vor, wenn kein Angebot eingegangen ist, welches den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Für ein derartiges Beschwerdeverfahren ist erfahrungsgemäß von einer Dauer von 6 bis 8 Wochen auszugehen. Auch eine anschließende Befassung durch die nächsthöhere Instanz, dem zuständigen Vergabesenat beim Oberlandesgericht Celle, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Für die gesamte Dauer ruht das weitere Vergabeverfahren.
Landtagspräsident Bernd Busemann und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigten sich besorgt über mögliche Auswirkungen bei Terminen und Kosten.
Derzeit würden alle Möglichkeiten untersucht, nachhaltige Beeinträchtigungen des Bauablaufes soweit wie rechtlich und tatsächlich möglich zu minimieren. Belastbare Aussagen zum Fertigstellungstermin sind jedoch erst nach Abschluss des förmlichen Beschwerdeverfahrens möglich. Mehrkosten sind durch diese Verzögerung nicht auszuschließen. Sie werden konsequent dem Verursacher anzulasten sein.