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Haushaltsplanentwurf 2015: Landesregierung gelingt der Ausgleich zwischen Investitionen und Schuldenabbau

Mit den Ergebnissen der Kabinettsklausur zum Haushalt 2015, die am (heutigen) Freitag in Hannover begonnen hat, wird der von der Niedersächsischen Landesregierung eingeschlagene Weg - Finanzierung notwendiger Zukunftsinvestitionen und gleichzeitig solide Finanzpolitik - konsequent weiter beschritten. Ministerpräsident Stephan Weil und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bezeichneten den Haushaltsplanentwurf als gelungenen Ausgleich zwischen notwendigen Investitionen und Rückführung der Kreditaufnahme. Das Land werde seinen finanzpolitischen Konsolidierungskurs fortsetzen und gleichzeitig in die Gestaltung der Zukunft des Landes investieren. Der Gesamtetat für 2015 umfasst 28,4 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme reduziert sich im Vergleich zum Haushalt 2014 um 120 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro und das strukturelle Fehl um 220 Millionen Euro.

Schwerpunkte des kommenden Haushaltsjahres sowie der Mittelfristigen Planung (Mipla) für die Jahre 2014 bis 2018 werden die Bereiche Bildung und Ausbildung, arbeitsmarktrelevante Investitionen sowie notwendige Infrastrukturmaßnahmen sein. Insbesondere werden dabei die frühkindliche Bildung gestärkt und dringend notwendige Investitionen in der Hochschulmedizin auf den Weg gebracht. Außerdem werden zahlreiche umwelt- und sozialpolitische Vorhaben umgesetzt. Wichtige Rollen spielen die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Digitalisierung bei der niedersächsischen Justiz.

Haushaltsentwicklung im Gleichgewicht

Der kontinuierliche Defizitabbau bis spätestens 2020 wird solide geplant und abgesichert. Der ausgewogene Ausgleich zwischen Haushaltskonsolidierung und inhaltlicher Schwerpunktsetzung bleibt oberstes Ziel der Niedersächsischen Landesregierung und setzt den Rahmen für die Kabinettsbeschlüsse.

Die Landesregierung bekräftigt mit dem Haushaltsplanentwurf ihre Beschlüsse zum Abbaupfad der Nettokreditaufnahme für die Jahre 2015 bis 2018 in Schritten von jeweils 120 Millionen Euro. Spätestens 2020 wird ein Haushalt ohne neue Nettokreditaufnahme aufgestellt. Eine weitere zentrale Aufgabe dabei bleibt der Abbau des bestehenden strukturellen Defizits, das neben der Nettokreditaufnahme auch Einmaleffekte wie Beteiligungsveräußerungen und Rücklagenentnahmen enthält. Gegenüber dem von der Vorgängerregierung übernommenen strukturellen Defizit von rund 1,3 Milliarden Euro im Haushaltsplan des Jahres 2013 sind bedeutende Konsolidierungsschritte gelungen. Nach einer Rückführung des Soll-Defizits auf 936 Millionen Euro in 2014 wird das Fehl nun um weitere 220 Millionen Euro auf 714 Millionen Euro reduziert – das entspricht einer Absenkung von 600 Millionen Euro in nur zwei Jahren.

Weitere Konsolidierungsschritte werden folgen, inhaltliche Schwerpunkte werden weiter nach dem Prinzip „Neue Politik aus altem Budget“ umgesetzt. So ist bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung ein Defizit-Sinkflug bis spätestens 2020 möglich, der in einen austarierten Haushaltsausgleich ohne neue Schulden, aber auch ohne „Kahlschlag“-Politik in zentralen Zukunftsfeldern mündet.

„Zukunftsoffensive Bildung“ wird ganzheitlich fortgesetzt

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015 wird die „Zukunftsoffensive Bildung“ als Kernstück niedersächsischer Bildungspolitik fortgeschrieben und in der mittelfristigen Planung bis 2018 finanziell abgesichert. Damit kann der qualitative und quantitative Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen weitergehen. Außerdem werden die Aufstockung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die zusätzlichen Mittel für die Umsetzung der inklusiven Schule, der Ausbau der Schulpsychologie, der Ausbau der Schulinspektion sowie des islamischen Religionsunterrichts und die Förderung des betrieblichen Teils der dualen Berufsausbildung fortgesetzt und weitere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Deckung des steigenden Bedarfs eingestellt werden.

Weitere Stärkung der frühkindlichen Bildung

Die Förderung frühkindlicher Bildung sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Anforderungen ist ein weiterer Schwerpunkt innerhalb der Bildungspolitik. Daher setzt sich die Landesregierung für die Verbesserung des Personalbestandes in Krippen ein. Dies erfolgt zunächst mit dem stufenweisen Einstieg in die Finanzierung der „dritten Kraft“ in Kinderkrippen. Der Mittelbedarf des Landes wächst danach von rund 39 Millionen Euro in 2015 über 50 Millionen Euro (2016) und 65 Millionen Euro (2017) bis auf etwa 142 Millionen Euro im Jahr 2021 an. Außerdem werden für zusätzliche Krippenplätze und qualitative Investitionen in Kindertageseinrichtungen rund 51 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereitgestellt.

Investitionen in die Universitätsmedizin

Mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) verfügt Niedersachsen über zwei herausragende Universitätskliniken. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Universitätsmedizin zu stärken und der MHH und der UMG dafür die notwendige Unterstützung zu geben. Daher wird ein Sanierungs- und Bauprogramm für die Hochschulmedizin aufgelegt. Für Investitionen bei der MHH und der UMG werden in den kommenden vier Jahren 160 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Kapazitäten der Fachhochschulen ausbauen

Die niedersächsischen Fachhochschulen sind Motoren der regionalen Entwicklung. Neben ihrer großen bildungspolitischen Relevanz sind sie mit ihrer Praxisnähe die idealen Partner bei der Innovationsstrategie kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dem Fachhochschulentwicklungsprogramm werden die Grundkapazitäten der Fachhochschulen ausgeweitet. Dafür werden jährlich 44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. So werden dauerhaft rund 2400 Studienplätze finanziert. Darüber hinaus werden 20 Millionen Euro beispielsweise auch für neue Studiengänge im Bereich der Gesundheits- und Erziehungswissenschaften bereitgestellt. Regionale Besonderheiten (Südniedersachsen) können dabei berücksichtigt werden.

Lehrerbildung durch Praxisnähe und Inklusion weiterentwickeln

Die Bildung von Lehrerinnen und Lehrern ist ein zentrales Themenfeld der Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Für die Bereiche Inklusion und praxisnahe Lehrerbildung werden in den kommenden vier Jahren insgesamt fast 56 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel ist zum einen, in den Masterstudiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen die Verknüpfung von wissenschaftlicher Theorie und schulischer Praxis zu stärken. Zum anderen werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik in Niedersachsen ausgebaut und die Vermittlung von pädagogischen und didaktischen Qualifikationen im Bereich Inklusion in den Studiengängen aller allgemeinen Lehrämter ermöglicht.

Aufwuchs in der Erwachsenenbildung absichern

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung genießen bei der Landesregierung einen hohen Stellenwert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und schaffen Bildungsangebote für alle Menschen. Die im Jahr 2014 erreichte Aufstockung der Finanzhilfe des Landes an die Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird dauerhaft in die Folgejahre fortgeschrieben. Damit wird die jährliche Finanzhilfe des Landes an die Erwachsenenbildung mehr als 47 Millionen Euro ausmachen.

Arbeitsmarktrelevante Investitionen haben Vorrang

Nach dem mehrjährigen „Baumoratorium“ der Vorgängerregierung setzt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt bei arbeitsmarktrelevanten Investitionen. So werden sieben große Baumaßnahmen im Gesamtvolumen von 69,3 Millionen Euro im Jahr 2015 in die Planung gehen, deren Baubeginn ab 2016 vorgesehen ist. Für Betrieb, Unterhaltung sowie Um- und Ausbau von Landesstraßen stehen für das Jahr 2015 insgesamt über 106 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird die früher in der Mipla vorgesehene Reduzierung auf 88 Millionen Euro rückgängig gemacht. Für die niedersächsischen Seehäfen stellt das Land der „Niedersachsen Ports GmbH“ in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 insgesamt 120 Millionen Euro für Erhalt und Ausbau und stärkt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit . Die Städtebauförderung stattet das Land 2015 nach deutlicher Aufstockung mit Mitteln in Gesamthöhe von knapp 47,6 Millionen Euro aus, die vom Bund in gleicher Höhe mitfinanziert werden.

Moorschutz wird aktiver Klimaschutz

Jedes Moor, das erhalten oder in seinem Zustand verbessert wird, trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und damit zum aktiven Klimaschutz bei. Nach aktuellen Berechnungen des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie werden die Emissionen aller kohlenstoffreicher Böden in Niedersachsen auf 10,6 Millionen Tonnen CO2 -Äquivalente geschätzt, wovon etwa 90 Prozent aus der landwirtschaftlichen Nutzung stammen. Da sich Investitionen in den Moorschutz gleichzeitig auch bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirken, hat die Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 auch in der niedersächsischen Naturschutzpolitik einen hohen Stellenwert. Für Maßnahmen in den Moorgebieten sollen die Fördermöglichkeiten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) genutzt werden. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dafür aus dem EFRE-Budget voraussichtlich 35 Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf des Haushaltsplans 2015 sind 2,4 Millionen Euro als Landesmittel zur Kofinanzierung veranschlagt. Bis 2018 sollen die eingeplanten Mittel jährlich auf drei Millionen Euro ansteigen.

Neustrukturierung der Agrarförderung

Mit der Ausgestaltung des neuen „Programms zur Förderung des ländlichen Raums (PFEIL)“ werden im Haushaltsplanentwurf 2015 die finanziellen Voraussetzungen für die sanfte Agrarwende mit Anreizen geschaffen. Stärker und zum Teil erstmals gefördert werden Leistungen, die dem Verbraucher-, Umwelt-, Klima- und dem Tierschutz konkret dienen. Das Gesamtvolumen an EU-Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung in der neuen Förderperiode (2014 bis 2020) beträgt 1,12 Milliarden Euro.

Niedersachsens Regionen: Förderung mit Strategie statt mit der Gießkanne

Der neue strategische Ansatz im Bereich der Regionalpolitik eröffnet allen Teilräumen Niedersachsens die Chance auf eine zukunftsfähige Entwicklung. Grundlage hierfür bildet die neue regionalisierte Landesentwicklungspolitik, die mit den Instrumenten der fonds- und ressortübergreifenden EU-Förderung hinterlegt ist. Südniedersachsen kommt hierbei mit zusätzlichen Mitteln von etwa 100 Millionen Euro eine besondere Bedeutung zu. Die für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellten EU-Mittel der drei großen Fonds ESF, EFRE und ELER betragen etwa 2,1 Milliarden Euro. Sie werden gezielt für die Entwicklung der Regionen auf der Grundlage der „regionalen Handlungsstrategien“ eingesetzt. Trotz des Abbaupfades der Nettoneuverschuldung werden alle EU-Mittel auch weiterhin überwiegend aus Landesmitteln kofinanziert.

Neuer Förderschwerpunkt ist das Zukunftsthema „Soziale Innovation“. Hierfür stehen künftig mehr als 12 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen unter Einbeziehung der Sozialpartner innovative Lösungsansätze für die gesellschaftlichen Herausforderungen des demographischen Wandels gefunden werden sollen.

Die Region Weser-Ems profitiert besonders von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im „Interreg V A-Programm Deutschland-Nederland“, in das 222 Millionen Euro EU-Mittel fließen. Die Landesregierung stellt in der neuen Förderperiode über 25,3 Millionen Euro als Kofinanzierung und damit fast sieben Millionen Euro mehr als die Vorgängerregierungen bereit. Diese Landes- und EU-Mittel sind für künftige Kooperationsprojekte mit niederländischer Beteiligung zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation vorgesehen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei innovativen kleinen und mittleren Unternehmen der Region sowie deren Beziehungen zu Wissenseinrichtungen und größeren Unternehmen gewidmet.

Personal

Im Anschluss an das mit dem Haushalt 2015 abgeschlossene Stellenabbauprogramm (ZV III) wird für den Haushaltsplan 2016 ein Konzept zur Begrenzung des Personalvolumens in der Landesverwaltung erarbeitet. Die Ergebnisse der Aufgabenanalyse werden hierbei einbezogen.

Die Landesregierung hat beschlossen, mögliche Haushaltsbelastungen aus den Tarifrunden 2015 und 2016 im Personalhaushalt einzusparen, soweit die im Haushalt eingeplante Vorsorge überschritten wird.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten um 4,5 Prozent angehoben werden. Vorgesehen sind 2,5 Prozent zum 1. Juni 2015 und 2,0 Prozent zum 1. Juni 2016. Damit wird eine Weichenstellung sowohl zu Gunsten der Einkommensverbesserung der Beamtinnen und Beamten im Jahrestakt nach der Erhöhung zum 1. Juni 2014 getroffen als auch Planungssicherheit für den Landeshaushalt geschaffen. Unter Berücksichtigung der niedrigen Inflation, aktueller Tarifabschlüsse und der durchschnittlichen Einkommensentwicklung trägt die vorgesehene Bezügeanpassung dem Alimentationsprinzip Rechnung. Bei Aufstellung des Haushalts 2016 ist eine Überprüfung vorgesehen.

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

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