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Haushaltsplanentwurf 2016: Haushaltskonsolidierung und Zukunftssicherung

Mit den Ergebnissen der Kabinettsklausur zum Haushalt 2016 werden wichtige Weichen für die Zukunft des Landes gestellt und zugleich ist ein weiterer bedeutender Schritt auf dem Weg zu einem Haushalt ohne Neuverschuldung getan. Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Stefan Wenzel und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider stellten am (heutigen) Dienstag vor Medienvertretern die wesentlichen Grundzüge der Planungen für den rund 28 Milliarden Euro umfassenden Gesamtetat für 2016 vor. Ministerpräsident Weil unterstrich bei der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs, dass auch 2016 in wesentlichen Bereichen der Landespolitik finanzielle Schwerpunkte gesetzt, gleichzeitig aber der Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent weiterbeschritten werde. Von besonderer Bedeutung sei zum einen die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei den Herausforderungen durch die steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen, zum anderen die auch weiterhin hohen Investitionen in die Bereiche Bildung und Ausbildung.


Haushalt und Finanzen – niedrigste Nettokreditaufnahme seit 40 Jahren

  • Konsolidierungskurs wird fortgesetzt

Spätestens 2020 wird für Niedersachsen ein Haushalt ohne neue Nettokreditaufnahme aufgestellt werden. Mit dem heute beschlossenen Haushaltsplanentwurf bekräftigt die Niedersächsische Landesregierung ihre Beschlüsse zum Abbaupfad der Nettokreditaufnahme für die Jahre 2016 bis 2019 in Schritten von jeweils 120 Millionen Euro.

Für 2016 ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 480 Millionen Euro geplant – der niedrigste Betrag in einem Haushalt seit mehr als 40 Jahren (2017: 360 Millionen Euro; 2018: 240 Millionen Euro; 2019: 120 Millionen Euro).

Der kreditfinanzierte Anteil des Landeshaushaltes (Kreditfinanzierungsquote) ist mit 1,7 Prozent der Ausgaben die niedrigste seit Gründung des Landes Niedersachsen. Während der vergangenen Jahrzehnte pendelte dieser Wert zwischen etwa 5 Prozent und knapp 14 Prozent.

  • Abbau des strukturellen Defizits

Die zentrale Aufgabe bleibt der weitere Abbau des bestehenden strukturellen Defizits, das aus der Nettokreditaufnahme und Einmaleffekten, wie aktuell einer Entnahme aus der Versorgungsrücklage besteht. Es verringert sich auf 566 Millionen Euro und ist damit 730 Millionen Euro niedriger als das von der Vorgängerregierung übernommene strukturelle Defizit von rund 1,3 Milliarden Euro.

Bei dem bereits erreichten Konsolidierungsergebnis handelt es sich um einen nachhaltigen strukturellen Erfolg.

Im Planungszeitraum bis 2019 werden weitere Konsolidierungsschritte folgen. Es wird ein Defizit-Sinkflug bis spätestens 2020 verfolgt, der in einen austarierten Haushaltsausgleich ohne neue Schulden, aber auch ohne „Kahlschlag“-Politik in zentralen Zukunftsfeldern mündet.

Land und Kommunen stellen sich gemeinsam der steigenden Flüchtlingszahl

  • Entlastung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme

Die Landesregierung stellt den Kommunen auch für 2016 über die geltende Kostenerstattungspauschale von 6.195 Euro pro Flüchtling hinaus zusätzliche Mittel für die Aufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung, um die Kommunen bei den Mehrausgaben wegen steigender Flüchtlingszahlen zu entlasten. Dafür ist im Haushaltplanentwurf 2016 Vorsorge in Höhe von 40 Millionen Euro getroffen worden. Darüber hinaus sind 5 Millionen Euro für die Verstärkung der Sprachförderung eingeplant.

Abzuwarten sind insofern aber die Ergebnisse einer Bund–Länder-Arbeitsgruppe über eine zugesagte strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen. Danach stellt sich die Aufgabe, die Beteiligung des Landes und der Kommunen neu zu justieren.

Weitere Mittel werden zur Deckung des Mehrbedarfs bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) als Erstaufnahmebehörde aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen bereitgestellt; allein 84 Vollzeiteinheiten sind für zusätzliches Personal eingeplant.
Durch eine Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachen wird eine Entlastung der Kommunen erreicht, da so die Zahl der kurzfristigen Unterbringungen in den Kommunen zurückgeführt werden kann.

  • Niedersachsen schafft Voraussetzungen für zügige Asylverfahren in der Justiz

Ein besonderes Schwergewicht im Haushaltsplanentwurf 2016 für das Justizministerium ist die Schaffung neuer Stellen bei den Verwaltungsgerichten zur Bewältigung der kontinuierlich ansteigenden Asylverfahren. Allein von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz von Flüchtlingen verdreifacht. Für das Jahr 2015 ist eine weitere Steigerung von mehr als 10 Prozent prognostiziert.

Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2015 sind insgesamt Beschäftigungsmöglichkeiten für bis zu neun Richterinnen und Richter sowie acht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Servicebereich geschaffen worden. Für 2016 sind darüber hinaus weitere 18 Stellen für Richterinnen und Richter sowie zwei Serviceeinheiten vorgesehen. Die Stellen werden zunächst bis zum 31.12.2018 befristet.


Erhebliche finanzielle Mittel für die Bildungsbereiche

  • Schwerpunkt Bildung finanziell abgesichert

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 bleibt der Bildungsbereich Kernstück niedersächsischer Haushaltspolitikpolitik. Er wird über diese Legislaturperiode hinaus fortgeschrieben und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 finanziell abgesichert. Die Bildungshaushalte umfassen in 2016 insgesamt rund 8,63 Milliarden Euro. Das ist gegenüber 2015 eine Steigerung von über 90 Millionen Euro und gegenüber 2013 eine Erhöhung von nahezu 900 Millionen Euro.

  • Frühkindliche Bildung

Die Förderung frühkindlicher Bildung sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein Schwerpunkt des bildungspolitischen Engagements der Landesregierung. So setzt das Land die in diesem Jahr begonnene Verbesserung des Personalbestandes in Krippen mit dem stufenweisen Einstieg in die Finanzierung der „dritten Kraft“ in Kinderkrippen fort. Der Haushaltsmittelbedarf wächst dabei von rund 39 Millionen Euro in 2015 auf 50 Millionen Euro im Haushalt 2016. 2021 werden es etwa 142 Millionen Euro sein. Insgesamt unterstützt das Land die frühkindliche Bildung mit mehr als 630 Millionen Euro im Haushalt 2016. Im Jahr 2013 waren noch 515 Millionen Euro veranschlagt.

  • Ausbau Ganztagsschulen

Der qualitative und quantitative Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen geht weiter, Niedersachsen wird Ganztagsschulland: Mit 87 neuen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2015/2016 steigt die Gesamtzahl in Niedersachsen auf fast 1.800 an, dies entspricht deutlich mehr als 60 Prozent aller öffentlichen Schulen im Land.
Die Ganztagsschulen werden erneut deutlich gestärkt und erhalten in 2016 rund 21 Millionen Euro zusätzlich. Die Ausgaben für den Ganztagsbetrieb im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ steigen 2016 damit auf rund 88 Millionen Euro.
Fortgeschrieben werden die zusätzlichen Mittel für die Umsetzung der inklusiven Schule, der Ausbau der Bildungsregionen sowie des islamischen Religionsunterrichts. Das „Bündnis Duale Berufsausbildung“ wird finanziell abgesichert und die Förderung des betrieblichen Teils der dualen Berufsausbildung fortgesetzt.

  • Schaffung zusätzlicher Studienanfängerplätze durch Hochschulpakt 2020 und FEP II

Die Fortführung und Ausfinanzierung des Hochschulpaktes 2020 ist in Niedersachsen über die gesamte Laufzeit abgesichert. In der dritten Programmphase werden damit die Voraussetzungen geschaffen, dass insgesamt über 46.400 zusätzliche Studienanfängerplätze eingerichtet werden. Allein im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2019 stellt das Land rund 500 Millionen Euro für zusätzliche Studienanfängerplätze und zur Verbesserung der Erhöhung der Erfolgsquoten zur Verfügung.

Durch die Umsetzung des zweiten Teils des Fachhochschulentwicklungsprogramms (FEP) zum Haushalt 2016 werden weitere rund 20 Millionen Euro jährlich für innovative Studiengänge dauerhaft in die Hochschulen verlagert. Das Land schafft somit die Voraussetzung, um im Rahmen des FEP weitere 1.000 Studienanfängerplätze auf Dauer zu verstetigen.

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