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Landeseigene Grundstücke werden auf den Ostfriesischen Inseln günstig für sozialen Wohnungsbau und Wohnungsbau für Einheimische zur Verfügung gestellt

Um die besonders angespannten Wohnungsmärkte auf den Ostfriesischen Inseln zu entlasten, plant Niedersachsen landeseigene Grundstücke mit einer Bestellung von Erbbaurechten zur Verfügung zu stellen. Wenn auf den Grundstücken ausschließlich Bauwerke für Zwecke des Wohnens errichtet werden, wird der Erbbauzinssatz um drei Viertel reduziert. „Damit korrigieren wir einen großen Teil des Aufwuchses der Grundstückskosten auf den Inseln und helfen den Inselbewohnern, bezahlbare Wohnungen zu finden oder selbst zu schaffen“, erklärte dazu der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, in dessen Zuständigkeit die Grundstücke des Landes liegen. Auf diese Weise können zudem unerwünschte Nutzungen spätestens mit Ablauf des Erbbaurechts wieder korrigiert werden.

Das Land Niedersachsen ist auf den Ostfriesischen Inseln der mit großem Abstand umfangreichste Grundeigentümer. Von der gesamten Fläche aller bewohnten Inseln stehen 77 Prozent im Eigentum des Landes. Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um unbebaute Flächen für den Küsten- und Naturschutzes oder für landwirtschaftliche Nutzung. Sofern neue Wohnbaugebiete ausgewiesen werden, betrifft dies nahezu immer landwirtschaftlich genutztes Landeseigentum.

Grundsätzlich ist das Land angehalten, die Grundstücke zum Marktwert zu verkaufen. Die Kosten des Grunderwerbs haben auf die Höhe der Miete bei neuen Wohnbauten einen maßgeblichen Einfluss und sind in den letzten Jahren auf den Ostfriesischen Inseln erheblich angestiegen. Ausweislich der Grundstücksmarktberichte 2009 und 2018 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (GAG) in Aurich haben sich die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus in mittlerer Lage in diesen zehn Jahren auf Borkum um 39 Prozent, auf Juist um 333 Prozent und auf Langeoog sogar um 467 Prozent erhöht.

Um dieser Preissteigerungsspirale entgegen zu wirken, wird das Niedersächsische Finanzministerium einen Erlass herausgeben, wonach Grundstücke auch mit Bestellung von Erbbaurechten zur Verfügung gestellt werden können. Für Grundstücke, die ausschließlich für ein darauf zu errichtendes Bauwerk für Zwecke des Wohnens genutzt werden, soll der Erbbauzinssatz um drei Viertel reduziert werden. Damit wird größtenteils der Aufwuchs der Grundstückskosten auf den Inseln der vergangenen 10 Jahre korrigiert. Der Erbbauzins für den sozialen Wohnungsbau beträgt dann 1 Prozent anstelle der als marktüblich angesehenen und festgelegten 4 Prozent, für sonstigen Wohnungsnutzung 1,25 Prozent (bisher 5 Prozent) und für gewerbliche sowie sonstige Nutzung unverändert 6 Prozent.

Um attraktive Gesamtbedingungen für den sozialen Wohnungsbau auf den Inseln sicherzustellen, wird diese Vergünstigung nur bei gleichzeitiger Wohnraumförderung des Landes gewährt. So wird eine höchstmögliche Förderwirkung bei möglichst geringen Verwaltungsaufwand ermöglicht.

Auch der freifinanzierte Wohnungsbau wird von der Regelung profitieren. Die Inselgemeinden erhalten bei der Bestellung von Erbbaurechten einen vergünstigten Erbbauzins und zudem ein Alleinzugriffsrecht für Landesflächen, die in reinen Wohngebieten zum Dauerwohnen bestimmt sind. Den Gemeinden steht es offen, entweder selbst Wohnraum zu schaffen oder privaten Bauherren im Wege der Bestellung eines Untererbbaurechts zu mindestens gleich günstigen Bedingungen das Bauen auch für eigene Wohnzwecke zu ermöglichen. Dieses Modell verursacht den geringsten Verwaltungsaufwand und lässt der Inselgemeinde die alleinige Freiheit über die Auswahl der berechtigten Einheimischen.

Hintergrund
Einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Miete bei neuen Wohnbauten haben die Baukosten, die auf den Ostfriesischen Inseln deutlich höher als auf dem Festland sind (Faktor 1,1 für Borkum bis 1,7 für Wangerooge). Auf Grund der Insellage und dem damit einhergehenden begrenzten Angebot an Grundstücken liegen auch die Kosten für des Grunderwerbs weit über dem Durchschnitt. Aufgrund der Gegebenheiten besteht eine Tendenz zu weiteren Preissteigerungen. Im Gegensatz zum Festland verfügt das Land Niedersachsen auf den Ostfriesischen Inseln über Grundstücke, die für eine Wohnbebauung geeignet sind. Die Sonderregelung soll die Schaffung von neuen und finanziell tragbaren Wohnraum auf den Inseln ermöglichen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2018

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