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Landtag stimmt Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen über die Bremer Landesbank zu

Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Donnerstag mit großer Mehrheit dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank (BLB) zugestimmt.

Die Trägerverhältnisse der Bank werden neu geordnet. Durch die Übernahme der Trägeranteile der Freie Hansestadt Bremen und des Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband wird die Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) alleiniger Träger der BLB. Dem trägt der Staatsvertrag Rechnung.

Nachdem gestern bereits die Bremische Bürgerschaft zugestimmt hat, ist damit ein weiterer wichtiger Schritt der Neuordnung getan.

Die Rechtsaufsicht über die Bank wird künftig vom Niedersächsischen Finanzministerium ausgeübt, bei wichtigen Entscheidungen im Benehmen mit der Senatorin bzw. dem Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Zudem gilt künftig für die BLB das niedersächsische Personalvertretungsrecht. Es wird mit dem Staatsvertrag sichergestellt, dass die in diesem Jahr gewählten Personalvertretungen der Bank im Amt bleiben können.

Hinweis: Den Staatsvertrag über die Bremer Landesbank sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Finanzministeriums unter Themen – Banken und Versicherungen.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

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