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Landtagsumbau: Abschließende Entscheidung soll nächste Woche erfolgen

Hannover. Der oberste Dienstherr über das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN), der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, wies im Rahmen der heutigen Sitzung der Baukommission zur Frage um den baulichen Fortgang daraufhin, dass bei den damaligen Beratungen und Diskussionen zum Landtagsumbau allen Beteiligten die nicht unerheblichen Risiken bei einer Sanierung im Bestand klar waren. „Die im Rahmen der Landtagssanierung im Vorfeld benannten Risiken waren Gegenstand der Haushaltsunterlagen“, so Schneider.

„Jeder, der ein altes Haus saniert, weiß, dass hinter der nächsten Wand eine unangenehme Überraschung lauern kann, mit der man nicht gerechnet hat. Natürlich wünscht sich niemand, dass sich befürchtete Risiken auch tatsächlich verwirklichen. Wenn es dann aber so ist, muss mit der neuen Situation umgegangen werden“, so Schneider weiter. Mit diesem Bewusstsein sei auch die Sanierung des Landtages seinerzeit auf den Weg gebracht worden, betonte Schneider.

Neben bestehenden Risiken seien bei einer auf rund 36 Monaten ausgelegten Baumaßnahme aber auch die zunächst prognostizierten Kosten in einer gewissen Bandbreite immer ungewiss. Hier seien die Marktgegebenheiten zu berücksichtigen. „Alle Kostenangaben sind voraussichtliche Kosten. Die endgültigen Kosten stellen sich, wie bei jeder Baumaßnahmen, erst in Verbindung mit Ausschreibungen und Auftragsvergaben ein“, unterstrich Schneider. Es sei ein ständiger Prozess, Aufträge sowie Mehr- und Minderkosten innerhalb des Gesamtgefüges zu bewerten, zu prognostizieren und diesen Abgleich herzustellen.

„Wir stehen noch am Beginn der Maßnahme. Sowohl Kosten als auch einzelne zeitliche Verzögerungen können auf lange Sicht innerhalb des gesetzten Zeit- und Kostenrahmens noch relativ gut kompensiert werden“, sagte Schneider. „Ultima ratio wäre allerdings auch ein Nachtrag“, so Schneider weiter. Mehrkosten wären dann innerhalb des Bauhaushaltes aufzufangen.

Während der private Bauherr oder auch ein Unternehmer für Risiken und Unvorhergesehenes Geld einplanen und zur Seite legen kann, bestünde diese Möglichkeit für den Staat nicht. Zwar würden Risiken im Vorfeld einer Baumaßnahme benannt, diese dürften aber aufgrund haushalterischer Grundsätze nicht etatisiert werden. „Entgegen der Möglichkeiten in der freien Wirtschaft, gibt es beim Land eben nicht die Position ‚Risikovorsorge und Unvorhergesehenes’ “, führte Schneider aus.

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

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erstellt am:
20.02.2015

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