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Niedersachsen beendet Haushaltsjahr 2014 mit geringerem Defizit als erwartet

Hannover. Das Finanzministerium informierte heute den Haushaltsausschuss des Landtages über den Abschluss des Landeshaushaltes 2014. Das Finanzierungsdefizit des Landes beträgt für das vergangene Jahr gut 232 Mio. Euro und fällt damit deutlich geringer aus als ursprünglich für das Jahr geplant (rd. 870 Mio. Euro). Damit liegt das Finanzierungssaldo auch um rd. 270 Mio. Euro unter dem des Vorjahres. Das Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung von bereinigten Einnahmen und bereinigten Ausgaben.

Mit dem Jahresabschluss 2014 wird die Möglichkeit genutzt, in der im vergangenen Jahr vom Landesrechnungshof aufgeworfenen Frage der „verfallenen“ Kreditermächtigungen aus Vorjahren trotz der zwischen Landesrechnungshof und Finanzministerium bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu einer Einigung zu kommen und einen praktikablen und zugleich wirtschaftlichen Weg für den strittigen Jahresabschluss 2013 zu finden.

Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 455 Mio. Euro wurden für den Haushaltsausgleich nicht benötigt. Sie wurden keiner Rücklage zugeführt, sondern in Abgang gestellt. Das ist ein höherer als der vom Landesrechnungshof in Frage gestellte Betrag von rund 431 Mio. Euro. Zugleich konnte eine Regelbildung darüber vereinbart werden, welche Kreditermächtigungen zukünftig im Jahresabschluss verwendet werden dürfen.
Einig sind sich der Landesrechnungshof und das Finanzministerium darüber, dass das Land Kredite ausschließlich im Rahmen gültiger Ermächtigungen der Niedersächsischen Verfassung aufgenommen hat.

Weiterhin soll mit der Errichtung eines „Sondervermögens zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen“ der Problematik „überjährig“ zu bewirtschaftender Einnahmen begegnet werden. Bestimmte zweckgebundene Einnahmen wie z.B. von der EU werden dort vereinnahmt und stehen in Zukunft unabhängig vom Haushaltsjahr zur Verfügung. Das Sondervermögen schafft damit Transparenz bei der Haushaltsführung und hilft bei der Umsetzung der Schuldenbremse, da die Bildung von Einnahmeresten aus Kreditermächtigungen insoweit entfällt.
Das entspricht dem gemeinsamen Verständnis von Landesrechnungshof und Finanzministerium.

Hintergrund


Bei der zwischen Landesrechnungshof und Finanzministerium fast ein Jahr geführten Diskussion geht es um die Anwendung einfachgesetzlicher Regelungen im Rahmen des Haushaltsabschlusses. Das Finanzministerium folgt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Bewirtschaftung des Haushalts aus zur Verfügung stehender Liquidität. Diese Liquidität besteht beispielsweise aus nicht abgerufenen Mitteln der Sondervermögen des Landes oder auch aus sonstigen Einnahmen, die zwar eingegangen aber noch nicht abgeflossen sind.
Insbesondere EU- und Bundesmittel werden oftmals nicht im Jahr der Einnahme an die endgültigen Empfänger ausgeschüttet, sondern erst zeitversetzt in darauffolgenden Haushaltsjahren.

Wird freie Liquidität zur Vermeidung von Kreditaufnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung zur Leistung von Ausgaben eingesetzt, muss für einen planmäßigen Haushaltsausgleich, in dem Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind, spätestens im Jahresabschluss ein Ausgleich erfolgen. Dieser Ausgleich wird durch eine haushaltsrechtlich zulässige Rückbuchung der dem Land für die Deckung von Ausgaben zustehenden Kreditermächtigungen durchgeführt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.05.2015

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