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Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist Klagen gegen Besoldung weitgehend zurück

Hannover. Das Niedersächsische Finanzministerium bewertet die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am heutigen Tage positiv: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung zur verfassungsgemäßen Besoldung und Versorgung bestätigt. Das Gericht ist in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt und hat die Berufungen der Kläger weitgehend zurückgewiesen“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte sich in vier Berufungsverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob die Besoldung und Versorgung niedersächsischer Beamter verfassungsgemäß sei.

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldungs- bzw. Versorgungsbezüge ab dem 1. Januar 2005 verfassungswidrig zu niedrig bemessen seien, nachdem das so genannte Weihnachtsgeld für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Niedersachsen zunächst abgesenkt und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 größtenteils gestrichen worden war.

Das Gericht hat mit der heutigen Entscheidung das anhängige Verfahren aus der B-Besoldung vollständig, und die Verfahren betreffend die A-Besoldung lediglich mit Ausnahme des Jahres 2013 zurückgewiesen. Die Revisionen zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Für die A-Besoldung des Jahres 2013 hat das Gericht die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, da es Hinweise darauf sieht, dass die Besoldung im Jahr 2013 aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht in 2015 aufgestellten Grundsätze verfassungswidrig sein könnte.

„Wir erwarten vom Bundesverfassungsgericht Hinweise darauf, welche konkreten Daten der Berechnung zugrunde gelegt werden müssen. Dies ist bislang nicht geklärt“, kommentierte der Sprecher des Ministeriums.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

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