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Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst: Stellensperrung für 2015 nicht erforderlich; Beamte nicht benachteiligt

Hannover. „Ich freue mich, dass die durch die Landesregierung vorsorglich beschlossene Stellensperrung nun nicht erforderlich ist und somit aufgehoben werden kann. Damit können vakante Stellen im Umfang von rund 200 Vollzeiteinheiten (VZE) zeitnah besetzt werden“, erklärte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider nach Prüfung der weiteren Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf den niedersächsischen Landeshaushalt.
Die Niedersächsische Landesregierung hatte im Juli 2014 beschlossen, dass die in den Tarifrunden 2015 und 2016 vereinbarten Bezügesteigerungen für die Tarifbeschäftigten des Landes im Personalhaushalt eingespart werden, soweit sie über die im Haushalt pauschal eingeplante Vorsorge hinausgeht. Dies hätte bedeutet, dass Stellen nicht oder nur zeitversetzt hätten wiederbesetzt werden können.
„Die vereinbarte Tariferhöhung liegt in etwa in der von uns erwarteten Größenordnung. Die eingeplante Vorsorge ist daher auskömmlich. Weiterer Maßnahmen bedarf es zumindest für das Haushaltsjahr 2015 damit nicht“, so Schneider weiter.

Mit Verwunderung nahm der Finanzminister hingegen die Forderungen zur Kenntnis, dass der Abschluss nunmehr auch auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden solle.
„Die Beamtinnen und Beamten haben im Jahr 2015 durch die bereits beschlossene Bezügeerhöhung von 2,5 Prozent ab 01. Juni im Jahresvergleich netto mehr als die Tarifbeschäftigten. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf“, so Schneider.
Bei der Gegenüberstellung dürfe nicht vergessen werden, dass ab Juli ein zusätzlicher Anteil von 0,2 Prozent zur Altersvorsorge durch die Tarifbeschäftigten zu tragen sei und darüber hinaus bei diesen auch noch Sozialversicherungsbeiträge auf die Gehaltssteigerung anfallen, erläuterte Schneider.

Für das Jahr 2016 stehe die Zusage, dass die Annahmen, die zur geplanten Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten von 2,0 Prozent zum 01. Juni 2016 geführt haben, anhand des aktuellen Tarifabschlusses überprüft werden.
„Wir befinden uns derzeit im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016, werden hierbei die vorgesehene Überprüfung vornehmen und mit den Gewerkschaften besprechen“, so Schneider.

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erstellt am:
01.04.2015

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