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Erbschaftsteuerreform: Niedersachsen setzt sich im Bundesrat für verfassungsfeste Neuregelung ein

Hannover. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ist aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung in Teilen nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen. Ich sehe daher die große Gefahr einer erneuten Schlappe in Karlsruhe, wenn der Entwurf in der vorliegenden Form beschlossen werden sollte“, warnte der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider am heutigen Donnerstag.

„Niedersachsen hat daher Änderungsanträge im Vorfeld der kommenden Bundesratssitzung eingebracht, damit eine verfassungskonforme Neuregelung bis spätestens Mitte 2016 gewährleistet werden kann“, so Schneider.
Eine verfassungswidrige Neuregelung oder aber das Nichteinhalten der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist berge unabsehbare Risiken, betonte Schneider. Dies sei weder im Interesse der betreffenden Unternehmen noch im Interesse der Länder.

„Daneben hat die Niedersächsische Landesregierung stets betont, den Bestand und den Schutz mittelständischer und familiär geprägter Unternehmen bei einer Neuregelung nicht aus den Augen zu verlieren und eine Gefährdung von Arbeitsplätzen bei Unternehmensübergängen durch eine zu hohe Erbschaftsteuerlast zu vermeiden“, versicherte Finanzminister Schneider. So trage Niedersachsen insbesondere die im Regierungsentwurf enthaltenen Sonderregelungen für typische Familienunternehmen mit.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil aus dem Dezember 2014 festgestellt, dass die Privilegierung von Betriebsvermögen im Erbfall gegenüber sonstigem Privatvermögen mit der Verfassung im Einklang steht, soweit dies dem Schutz nachhaltiger Unternehmensnachfolgen und dem Erhalt der Wirtschaftsstruktur und der Arbeitsplätze dient. Allerdings seien die derzeitigen Privilegierungen zu weitreichend und damit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das Bundesverfassungsgericht. „Einzelne Tatbestände und Privilegierungen des nun vorliegenden Regierungsentwurfes zur Neuregelung sind aus unserer Sicht immer noch zu weitreichend und damit verfassungswidrig. Daher haben wir die Änderungen eingebracht“, erklärte Schneider.

So werde durch die Abschmelzregelungen bei der Verschonung von Großerwerben im Regierungsentwurf völlig ignoriert, dass das Bundesverfassungsgericht eine Bedürfnisprüfung vorgeschrieben habe. „Die Übergangszone des Regierungsentwurfes ist in Umfang und Höhe der Verschonung zu großzügig und die geplante Sockelverschonung ermöglicht sogar eine Steuerverschonung in Milliardenhöhe ohne Verschonungsbedarfsprüfung“, resümiert Schneider. Zur Vermeidung von sogenannten „Fallbeileffekten“ sei auch Niedersachsen für eine Übergangszone, bestätigt Minister Schneider, allerdings sollte diese enger gefasst und auf keinen Fall einen steuerfreien Sockel auch dann garantieren, wenn es dafür überhaupt kein Bedürfnis gebe.

Finanzminister Schneider: „Auch die im Regierungsentwurf enthaltenden Änderungen zu an sich sinnvollen Stundungsmöglichkeiten schießen über das Ziel weit hinaus. Die vorgesehene voraussetzungslose 10-jährige Stundungsregelung ist nicht erforderlich und vergrößert die Ungleichbehandlung zu Erwerbern von Privatvermögen. Wie in anderen Bereichen ist auch bei der Erbschaftsteuer auf das Bedürfnis zur Stundung abzustellen.“ Auch hier drohe sonst bei einem Vergleich zu anderen Erbschaften Verfassungswidrigkeit.

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erstellt am:
17.09.2015

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