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Info-Hotline für Steuerfragen: (0180) 334 0 334
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Steuern
Publikationen zum Thema:
PDF document, version 1.6 Lohnsteuer 2010 - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
PDF, 186 KB
PDF document, version 1.4 Steuertipps - Informationsbroschüre für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
PDF, 632 KB
PDF document, version 1.4 Steuertipps - Informationen für Vereine
PDF, 2786 KB
PDF document, version 1.4 Steuertipps - Informationsbroschüre für Senioren
PDF, 401 KB
Zum Thema:
Info-Hotline im Internet
Vordrucke zum Herunterladen
Steuerberechnungen
Steuerfachinformationen
ELSTER - die Elektronische Steuererklärung
ElsterFormular
Bundessteuerblatt online
Lexikon Steuern A-Z
Service

Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter: (0180) 334 0 334

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht haben, können über die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter aktuelle Informationen abfragen und Rat einholen. Die Hotline ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (0180) 334 0 334 erreichbar (9 Cent pro angefangene Minute). Hier werden freundlich und kompetent allgemeine Fragen beantwortet, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen können. Bei speziellen Fragen zur eigenen Steuererklärung ist auch weiterhin das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Die Arbeit der Info-Hotline wird durch den Internet-Auftritt www.info-hotline.niedersachsen.de unterstützt.

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung)

Im Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes u. a. Software zur Übermittlung von Steuererklärungen entwickelt. Mit der ELSTER-Software haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung zu Hause am PC zu erstellen und anschließend elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln.

Seit 2006 wird auf die Einreichung eines Papierausdrucks der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verzichtet, sofern Sie die Daten authentifiziert (mit Zertifikat) übermitteln. Hierfür müssen Sie sich über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie kostenlos das notwendige Zertifikat entweder auf Ihrem Rechner (Softwarezertifikat), auf dem ELSTER-Stick oder es wird bei Verwendung Ihrer Signaturkarte von dieser ausgelesen. Setzen Sie das Zertifikat bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten ein, ersetzt es Ihre Unterschrift und stellt eine Authentifizierung des Datenübermittlers sicher. Zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) ermöglicht dieses Zertifikat in vielen Fällen die  papierlose Steuererklärung. Die Abgabe im herkömmlichen Verfahren durch Einreichung eines Papierausdrucks ist aber weiterhin möglich.

Ein besonderer Service von ElsterFormular 2006/2007 ist die optimierte Ausfüllhilfe. Ein integrierter "step-by-step-Modus" erleichtert Ihnen die Bedienung des Programms und führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Vordrucke. Aber auch für Arbeitgeber und Unternehmer ist die neue Version attraktiv. Sie können ihre Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung für 2006 abgeben und die Lohn- und Umsatzsteuer für 2007 anmelden.

Ihre Vorteile:

• kürzere Bearbeitungszeit,
• keine Übertragungsfehler im Finanzamt,
• weniger Papier,
• weitgehender Belegverzicht,
• elektronische Bescheiddatenübermittlung,
• Steuerberechnungsfunktion.

Wer ELSTER nutzt, kann mit kürzeren Bearbeitungszeiten und damit grundsätzlich auch mit schnelleren Steuererstattungen rechnen. Bei der im ELSTER-Verfahren abgegebenen Steuererklärung entfällt die manuelle Dateneingabe beim Finanzamt. Die Daten werden vom Programm auf Plausibilität überprüft und damit Eingabefehler vermieden. Ein integriertes Steuerberechnungsprogramm ermittelt darüber hinaus für Sie unverbindlich die sich aus den Angaben ergebende Steuerschuld und sorgt so – vorbehaltlich von Korrekturen durch das Finanzamt - für Klarheit und Kalkulierbarkeit der persönlichen Steuerschuld. ELSTER ermöglicht ferner den automatischen, maschinellen Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten mit den vom Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen. Eventuelle Änderungen des Finanzamts bei der ELSTER-Erklärung können damit schnell und einfach nachvollzogen werden.

Durch die Nutzung von ELSTER wird der Papierverkehr reduziert. Wer ELSTER nutzt, muss gesetzlich nicht zwingend einzureichende Belege dem Finanzamt nur auf Anforderung vorlegen. Entsprechende Belege sind jedoch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Ausgenommen hiervon sind die gesetzlich geforderten Unterlagen – zum Beispiel Steuerbescheinigungen und Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigung). mehr... Die Finanzverwaltung ist bestrebt, diesen "Papierverkehr" weiter einzuschränken bzw. weitgehend entfallen zu lassen. Langfristiges Ziel ist die Schaffung praktikabler Alternativen mit Hilfe derer die erforderlichen Unterlagen soweit wie möglich in elektronischer Form bereitgestellt und übermittelt werden können.

Ab 2005 sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Dadurch entfällt grundsätzlich das Ausfüllen der  Lohnsteuerkarte auf Papier durch den Arbeitgeber und die Rückgabe an den Arbeitnehmer. Nur in Ausnahmefällen, in denen Arbeitgeber noch keine elektronische Datenübermittlung vornehmen, ist deshalb noch die Abgabe der Lohnsteuerkarte mit der Steuererklärung notwendig.

Sicherheit:

Das amtliche Programm ist eines der weltweit am besten abgesicherten kostenlosen Internet-Programme. Der Sicherheitsstandard ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird ständig überprüft und weiter verbessert. Darauf kann sich der Bürger verlassen. mehr...

Wo bekommen Sie die ELSTER-Software:

Unter www.elster.de wird die neue Programmversion zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare und zur elektronischen Übermittlung der Daten regelmäßig ab Mitte Januar kostenlos zum Download angeboten. Darüber hinaus erhalten Sie das Programm ca. Ende Januar auch kostenlos auf CD-ROM in Ihrem Finanzamt.

Vordrucke & Berechnungs-Programme

Vordrucke bezüglich der Lohnsteuer, der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuer oder zum Zahlungsverkehr sowie ein umfangreiches Service-Angebot rund um das Thema Steuern finden Sie auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Hannover.

Steuerfachinformationen

Zahlreiche steuerliche Zweifelfragen werden derzeit auf Bundesebene zwischen den Fachleuten des Bundes und der Länder erörtert. Bis die Ergebnisse dieser Erörterungen als bundeseinheitliche Erlasse herausgegeben werden, kann einige Zeit vergehen. Über den Stand der Erörterungen von besonders bedeutenden Fragen wird unter "Steuerfachinformationen" unterrichten.

Beratung

Für die Ausführung der steuergesetzlichen Regelungen sowie die Einhaltung und Wahrung der steuerlichen Rechte und Pflichten im Einzelfall sind die Niedersächsischen Finanzämter zuständig. Das gilt auch für die Erteilung von Rechtsauskünften.

Um weiterhin einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf der Besteuerungsverfahren gewährleisten zu können, wenden Sie sich bitte mit allgemeinen oder auf Ihren persönlichen Steuerfall bezogenen Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort wird Ihnen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten gerne weitergeholfen.

Sollten weitergehende Klärungen erforderlich sein, wird Ihnen auch die Oberfinanzdirektion (http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C637_L20_D0.html) Auskunft erteilen.

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