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Mittelfristige Finanzplanung

Im Gegensatz zum Haushalt ist die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung (Mipla) kein Gesetz. Mit ihr werden die politischen Zielsetzungen und ihre finanziellen Auswirkungen für insgesamt fünf Jahre aufgezeigt. Die Mipla umfasst damit einen größeren Zeitraum als der jährliche bzw. im Fall des Haushaltsplanentwurfs 2012/2013 zweijährige Haushaltsplan.

Der mittelfristige Finanzplan bildet den Rahmen für finanzwirksame Zielsetzungen. Er hilft dabei, die oftmals langfristigen Auswirkungen politischer Entscheidungen einzuschätzen und zu planen. Somit können rechtzeitig Mittel zu einer geordneten Haushaltsentwicklung eingesetzt werden.

Für die Landesregierung hat die Haushaltskonsolidierung besondere Priorität. Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wird die begonnene Konsolidierungspolitik konsequent fortgesetzt. Ziel ist weiterhin eine nachhaltige vorausschauende Politik, die die Kosten nicht zu Lasten kommender Generationen verschiebt.

Das Grundgesetz verbietet ab 2020 grundsätzlich die Finanzierung der Länderhaushalte über neue Schulden. Der Schuldenabbau in Niedersachsen wird so fortgesetzt, dass das Postulat des Abbaus der Nettoneuverschuldung spätestens 2020 erreicht wird.

Die konkrete Einnahme- und Ausgabenplanung der Mipla 2011-2015 bietet hierfür eine belastbare Planungsgröße bis 2015. Sie markiert darüber hinaus die Basis für grundsätzliche Weichenstellungen.

Dabei bleibt politischer Spielraum erhalten. Investitionen in die Zukunft, insbesondere in Bildung und Wissenschaft haben hierbei Vorrang. Nie zuvor wurde so viel Geld in diese Bereiche investiert, nämlich rund 8 Milliarden Euro. Mit der Stärkung des Luft- und Raumfahrtstandortes und der Innovationsförderung für die Seeschiffswerften, sowie der Aufstockung der Mittel für den Straßenbau und anderen Investitionsmaßnahmen sind Zeichen gesetzt worden.

Die Talsohle nach dem Wirtschaftseinbruch 2009 ist durchschritten und die Entwicklung bei den Steuereinnahmen verläuft ausgesprochen positiv.

Die Absenkung des Einnahmeniveaus aus 2009 wirkt jedoch noch nach. Eine anhaltende Erholung der Einnahmen und eine entsprechende Ausgabendisziplin werden daher Voraussetzung für das Erreichen der finanzpolitischen Ziele sein.

Ziel der Landesregierung wird es sein, auch zukünftig optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um die positive Entwicklung zu unterstützen.

Mit der am 6. September von der Landesregierung beschlossenen Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2012/2013 und dem 2. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2011 ergeben sich Abweichungen von der bereits am 4./5. Juli verabschiedeten mittelfristigen Finanzplanung 2011-2015.

Diese Abweichungen für 2012 bzw. 2013 betreffen neben der auf 1.225 bzw. 970 Millionen Euro weiter abgesenkten Nettokreditaufnahme insbesondere die gesteigerten Investitionen sowie die angepassten Zinszahlungen.

Die Höhe der eigenfinanzierten Investitionen entspricht in beiden Jahren nunmehr der Regelgrenze des Art. 71 NVerf. Der Doppelhaushalt ist somit verfassungsgemäß.

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