Übergeordnete Ziele der Steuerpolitik von Bund und Ländern sind die Verbesserung der Steuergerechtigkeit sowie die Steuervereinfachung und die Entbürokratisierung.
Nur ein transparentes und nachvollziehbares Steuerrecht kann dazu führen, dass alte und neue Besteuerungsregeln im Zusammenwirken von Bürgern und Verwaltung sinnvoll umgesetzt werden können. Dabei kommt dem Gedanken der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine besondere Bedeutung zu.
Steuerpolitik nach Maßgabe des Koalitionsvertrages
Ausgehend von den auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbarten Eckpunkten der Steuer- und Finanzpolitik ist auch das Niedersächsische Finanzministerium bestrebt, die richtigen Akzente für die Steuerzahler zu setzen. Bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sind von niedersächsischer Seite Vorschläge unterbreitet worden, um angesichts der schweren Wirtschaftskrise Wachstumshemmnisse schnell und effektiv beseitigen zu können. Auch in Zukunft wird die Niedersächsische Landesregierung aktiv und konsequent die Fortentwicklung des Steuerrechts mit gestalten, sei es durch die Unterstützung bundesgesetzlicher Vorhaben oder in Form von Initiativen des Bundesrates.
Neben solchen Großprojekten wie der „Unternehmensteuerreform 2008", mit der die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch eine Senkung der Tarifbelastung erhöht worden ist, oder etwa der „Erbschaftsteuerreform 2009", mit Begünstigungen für Familien und einer Verbesserung der Unternehmensnachfolge, sind auch durch das sog. „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" ab 2010 die Rahmenbedingungen für die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen erheblich verbessert worden.
Um die Folgen der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden und neue Konjunkturanreize zu schaffen, wurden durch zwei Konjunkturpakete die richtigen Signale gesetzt und wichtige Impulse für einen wirtschaftlichen Aufschwung gegeben. So wurde unter anderem auch der Einkommensteuersatz abgesenkt. Die Belebung des Aufschwungs durch Steuerentlastungen ist mit dem sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz" konsequent fortgesetzt worden. Neben Erleichterungen für Unternehmen und Firmenerben ist der finanzielle Spielraum für Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes, das insbesondere auch die Einkommensschwächeren erreicht, vergrößert worden. Im Bereich der Erbschaftsteuer profitieren Geschwister, Nichten und Neffen von günstigeren Steuersätzen.
Vereinfachung des Steuerrechts
Mit den Reformgesetzen der letzten Jahre sind bereits umfangreiche, das Besteuerungsverfahren vereinfachende Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Finanzminister Hartmut Möllring tritt auch weiterhin für ein einfaches und für die Bürger akzeptables Steuerrecht ein. Auch Steuerentlastungen sind denkbar - auf der Basis einer breiten Bemessungsgrundlage und mit ausreichender Gegenfinanzierung.
Das Ertragsteuerrecht spielt bei grundlegenden Steuervereinfachungs- und Entlastungsüberlegungen eine wesentliche Rolle. Ziel ist die Erzielung von Einnahmen unter dem Aspekt der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies erfordert eine kontinuierliche Überprüfung bestehender - und ggf. nicht mehr zwingend erforderlicher - Subventionstatbestände.
Das Steuerrecht ist ständig in Bewegung: Die Nutzung steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch die Bürger und die Rechtsfortbildung durch die Finanzgerichte erfordern - auch zur Schließung nicht beabsichtigter Regelungslücken - eine stetige Nach- und Verbesserung der gesetzlichen Vorschriften.
Unter diesen Rahmenbedingungen werden auch die Durchsetzung notwendiger Vereinfachungsmaßnahmen und der Bürokratieabbau kontinuierlich vorangetrieben. Ein durch- und überschaubares Steuerrecht liegt sowohl im Interesse der Finanzbehörden als auch im Interesse der Bürger, die steuerliche Pflichten zu erfüllen haben oder mit der Anwendung des Steuerrechts beruflich befasst sind.
Der Bund und die Länder stellen sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Besteuerungssystems. Im Interesse der Steuergerechtigkeit und ausgeglichener öffentlicher Haushalte werden häufig ausgewogene Kompromisslösungen zwischen Bundestag und Bundesrat gefunden. Auch die jüngsten Steuerrechtsänderungen, u. a. durch das „Steuervereinfachungsgesetz 2011" sind auf diesem Wege zustande gekommen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder gaben anlässlich ihrer Jahrestagung am 20.05.2010 den Anstoß, indem sie in einem ersten Schritt 13 konkrete Maßnahmen als kurzfristig umsetzbar identifizierten. (u. a. Vereinfachungen bei der Entfernungspauschale und bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten). Die Bundesregierung hat den überwiegenden Teil der Vorschläge aufgegriffen und in ein „41-Punkte-Gesamtprogramm" einfließen lassen. Im Ergebnis werden die Bürgerinnen und Bürger durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 damit im Umfang von insgesamt 585 Millionen Euro jährlich entlastet.
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