Folgende Rechtsgrundlagen regeln die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Steuerberaterprüfung sowie die Durchführung dieser Prüfung und die Bedingungen für eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung:
- §§ 35 - 39a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04. November 1975 (BGBl I S. 2735, BStBl I S. 1082), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08.04.2008 (BGBl I Nr. 14 S. 666) sowie
- §§ 1 - 32 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) vom 12. November 1979 (BGBl I S. 1922, BStBl I S. 686), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08.04.2008 (BGBl I Nr. 14 S. 666).
Bitte beachten Sie, dass seit dem Prüfungsverfahren 2009 die Steuerberaterkammer Niedersachsen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover, Telefon: 0511/28890-20/ -23 (Zentrale -0) für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung zuständig ist.
Auch Anträge auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung sowie die Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden seit dem 01.01.2009 von der Steuerberaterkammer Niedersachsen bearbeitet.
Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bestimmen - wie bisher - im Rahmen bundeseinheitlicher Abstimmungen den Zeitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung, die Prüfungsaufgaben der Aufsichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit sowie die zum schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel.
Informationen zur Steuerberaterprüfung, denen insbesondere wichtige Hinweise zum Zulassungsverfahren zu entnehmen sind, können Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter www.stbk-niedersachsen.de einsehen. Insbesondere auf das Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (unter: Steuerberaterprüfung/Downloads) wird hingewiesen.
Informationen zu den Gebühren sowie zu Antragsfristen im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung ergeben sich auch aus dem Internetauftritt der Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Die Steuerberaterprüfung ist vor den vom Niedersächsischen Finanzministerium gebildeten Prüfungsausschüssen abzulegen.
Stand: Dezember 2010
Niedersachsen Portal