Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Angehörigen freier Berufe und Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen, erforderlichenfalls mit Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Seite. Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, ergeben sich im Wesentlichen aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes. Daneben besteht zur Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Garantieprogramm. Für eine erste Kontaktaufnahme und weitere Informationen steht der Mandatar des Landes, die PricewaterhouseCoopers AG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hannover) unter der Telefon-Nummer: 0511 - 5357 5323 zur Verfügung. Bei einem ersten, kostenlosen Gespräch würde auch mit Landesvertretern erörtert werden können, ob und in welchem Umfang das Land mit seinen Gewährleistungen bei der Realisierung von Finanzierungsvorhaben behilflich sein kann.
Für klassische Finanzierungsvorhaben der mittelständischen Wirtschaft stehen im Übrigen die NBB (Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH, Hannover), die ebenfalls bis zu 80%ige Ausfallbürgschaften übernimmt, und die MBG (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover) zur Verfügung, die sich als stiller Gesellschafter an mittelständischen Unternehmen (MBG Programm 1) und an kleinen Technologieunternehmen (MBG Programm 2) beteiligt.
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