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Risiken

Die im Portfolio enthaltenen, beziehungsweise durch die Kreditaufnahme und Portfolio-Steuerung gegebenenfalls entstehenden Risiken werden qualifiziert, quantifiziert und unter Anwendung geeigneter Limitierungen ganzheitlich mit den einhergehenden Chancen gesteuert. Die Höhe der Limitierungen bzw. der sich im Rahmen der Steuerung ergebende Gestaltungsrahmen (Steuerungsvorgaben) liegen in der politischen Verantwortung des Finanzministers für die Finanzierung des Landeshaushalts und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Risiken um

  • Liquiditätsrisiken
  • Zinsänderungsrisiken
  • Bonitätsrisiken

Chance/Risiko-Steuerung:

Chance/Risiko-Steuerung   Bildrechte: MF

Währungsrisiken, die durch die Aufnahme von Krediten in fremder Währung, also nicht in Euro, entstehen, werden durch den Abschluss einer Wechselkursabsicherung für die Schuldendienstverpflichtung des Landes in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kreditaufnahme abgesichert.

Übrige Risiken:

Weitere Risikogrößen im Geschäft des Kreditreferats sind Systemrisiken, operative Risiken und Rechtsrisiken, die selbstverständlich durch geeignete organisatorische, personelle und technische Maßnahmen begrenzt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere der Abschluss von Netting-Vereinbarungen und die ausschließliche Verwendung der zwischen Bund/Ländern und den Banken-Verbänden abgestimmten Vertragsmuster für derivatives Geschäft.

Generell gilt der Grundsatz, keinerlei Geschäfte abzuschließen, deren Wirkungen unverständlich sind, die nicht selbst bewertet oder in den eigenen Systemen vollständig abgebildet werden können.

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