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Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) zugleich für Baumaßnahmen des Landes (RLBau)

 

Um die für den Landesbau maßgeblichen Richtlinien zeitnah aktuell in einer Gesamtfassung zur Verfügung zu stellen, erfolgt die Herausgabe der RLBau in Analogie der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes (RBBau) als „Onlinefassung“. Die Onlinefassung ersetzt die Ringbuchausgabe mit Stand vom 12.06.2006 und ist in vier Teile gegliedert:

Teil – 1 Richtlinien (Richtlinientexte, Sachwortverzeichnis, Glossar)

Teil – 2 Einheitliche Muster (Bedarfsplanung, Veranschlagung, Berichterstattung)

Teil – 3 Vertragsmuster (Freiberuflich Tätige, Sondervertragsmuster)

Teil – 4 Anhänge

Aktualisierung zu Teil 1 Teil – 1 Richtlinien (temporäre Veranstaltungen):

Abschnitt K 14 RLBau: Der Richtlinientext K 14 RLBau wurde unter Ziff. 9 temporäre Veranstaltungen aufgrund der Änderungen der Regelungen in §§ 60 und 74 der NBauO i.d.F. vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 732) sowie durch Streichung des § 47 der VStättVO ( Art. 6 der Verordnung zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 23.11.2021, Nds. GVBl. S. 758) angepasst.


Die RBBau regeln das Verfahren bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes. Sie wurden für das Verfahren bei Landesbauaufgaben verbindlich eingeführt, soweit zu Einzelabschnitten keine abweichenden Landesregelungen (RLBau) bestehen. Die RLBau sind nach der gleichen Gliederung wie die RBBau zusammengestellt und - soweit sie von den RBBau abweichen- kenntlich gemacht und den jeweils gleichen Abschnitten der RBBau zugeordnet.

Projekt neue Reform Bundesbau; Einführung der neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau)

Die Neue RBBau ersetzt die zuletzt am 10.05.2021 aktualisierte alte Fassung und setzt diese nach einer Übergangszeit mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft.


Bauplan Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2015
zuletzt aktualisiert am:
12.02.2024

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