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Vergabebestimmungen

Vergabearten

Auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Landeshaushaltsordnung wendet das Staatliche Baumanagement Niedersachsen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) an. Diese sieht für nationale Vergaben - also Vergaben unterhalb der Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien - die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung oder die Freihändige Vergabe vor. Für EU-weite Vergaben oberhalb der Schwellenwerte steht neben dem Offenen Verfahren, dem Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren mit dem Wettbewerblichen Dialog neuerdings eine weitere Vergabeart zur Verfügung.

Honorar-, Vertrags- und Wettbewerbsfragen

Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen beauftragt in erheblichem Umfang freischaffende Architekten und Ingenieure mit Planungen: Architekturplanungen für Großprojekte, betriebstechnische Planungen aber auch statische Berechnungen und Landschaftsplanungen. Zurzeit zahlt das Staatliche Baumanagement Niedersachsen jährlich rund 110 Millionen Euro an Honoraren an freiberuflich Tätige und hat damit Leistungen in diesem Umfang privatisiert.

Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO – und Vergabeverordnung – VgV) vergeben. Die bei Einschaltung freiberuflich tätiger Architekten und Ingenieure verwendeten Vertragsmuster sind im Anhang der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (RBBau), zugleich für Bauaufgaben des Landes (RLBau)" zusammengefasst.
Bauplan Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2002
zuletzt aktualisiert am:
12.11.2020

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