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12. Finanzforum diskutiert Anzeigepflicht für Steuergestaltungen


Hannover. Das heutige 12. Finanzforum hat die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen in den Mittelpunkt gestellt. Aufgrund von LuxLeaks, Panama-Papers und Paradise-Papers wird sowohl auf deutscher als auch auf europäischer politischer Ebene die Notwendigkeit gesehen, Steuerschlupflöcher wesentlich effektiver als bisher zu schließen. Als wirksame Maßnahme, dieses Ziel zu erreichen, gilt die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe sehen darin jedoch eher einen Angriff auf das geschützte Mandantenverhältnis.

Finanzstaatssekretär Frank Doods unterstrich in seinem Grußwort den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuergestaltung, bei der es um die rechtmäßige Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume geht. Der Staat müsse aber handeln, wenn durch so genannte „Steuerschlupflöcher“ nicht beabsichtigte Regelungslücken genutzt würden. Die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken sei ein wichtiges politisches Anliegen, bei dem sich die Steuerberaterschaft und Finanzverwaltung mit ihren praktische Erfahrung einbringen sollten. Doods war optimistisch, dass mit der richtigen Portion Kompromissbereitschaft aus der Vision Anzeigepflicht ein „umsetzbares und praktikables Modell“ geformt werden könne.

Carsten Fischer, Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, befürwortet den Aktionsplan für die sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), um Steuerverkürzungen und internationale Gewinnverschiebungen zu vermeiden. Staaten mit niedrigen Steuersätzen sind jedoch längst bekannt, ohne das bisher europaweit einheitliche Maßnahmen zur Harmonisierung einheitlicher Besteuerungen unternommen wurden. Diese Einheitlichkeit wäre jedoch dringend notwendig, um die legale Steuerverschiebung zu unterbinden. Auf nationaler Ebene sind Steuerberater als Berufsgeheimnisträger von Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfassungsrechtlich geschützte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht von Gestaltungsmodellen entgegen. Des Weiteren darf der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinausgehen.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion diskutierten

Boris Kurczinski,Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, Präsidiumsmitglied der Bundessteuerberaterkammer

Berthold Welling,Abteilungsleiter Steuern und Finanzpolitik, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Ernst Hüdepohl, Abteilungsleiter Steuern, Organisation der Steuerverwaltung,

Niedersächsisches Finanzministerium

Andreas Kaiser, Referatsleiter Großbetriebsprüfung, Internationales Steuerrecht,

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Die jährlich stattfindende Podiumsdiskussion hat sich zu einem festen Termin sowohl für Steuerberaterinnen und Steuerberater als auch die Steuerverwaltung und Vertreter aus der Wirtschaft entwickelt. Ziel der Veranstaltung ist es, einen Raum für Gespräche zu bieten und so die Zusammenarbeit durch einen kontinuierlichen Austausch über Anforderungen und Erwartungen zu stärken. Wie bereits in den vergangenen Jahren fand die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Steuerberaterkammer Niedersachsen statt.



Kontakt:

Niedersächsisches Finanzministerium

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Kai Bernhardt

Markus Wiese

Schiffgraben 10, 30159 Hannover

Adenaueralle 20, 30175 Hannover

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Tel.: 0511 / 28890 - 10

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2017

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