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50 Millionen Euro Soforthilfen für Hochwassergeschädigte stehen zur Verfügung


Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch einstimmig die Soforthilfe für Hochwassergeschädigte in Höhe von 50 Millionen Euro freigegeben.

Finanzminister Schneider lobte den Handlungswillen aller Beteiligter und dankte für die reibungslose Umsetzung: „Die beschlossene Soforthilfe ist ein gutes Beispiel dafür, wie schnell und zielorientiert in Niedersachsen sowohl in der Landesregierung als auch in den parlamentarischen Gremien gearbeitet wird, wenn es darum geht, den Menschen und den Kommunen in diesem Land in ungewöhnlichen Notsituationen zu helfen.“

Nachdem bereits am vergangenen Freitag die Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen für Privathaushalte in Kraft getreten ist und seit vergangenen Montag die Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Soforthilfe bei ihrer Kommune stellen können, sind mit der heutigen Verabschiedung auch die haushalterischen Voraussetzungen für die Auszahlungen erfüllt.

Mit dem „Soforthilfeprogramm Hochwasser 2017“ werden insgesamt 50 Millionen Euro aus Landesmitteln für Hochwassergeschädigte, die Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden bei der kommunalen Infrastruktur und für mögliche Erstattungen nach dem Katastrophenschutzgesetz bereitgestellt. „Ich bin sicher, dass wir mit den jetzt veranschlagten 50 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2017 eine mehr als ausreichende Vorsorge getroffen haben“, betonte Schneider.

Ein vom Umweltministerium geleiteter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet noch die Schadensermittlung statt. Die endgültigen Schadenshöhen in den einzelnen Bereichen wie insbesondere bei Privathaushalten, gewerblichen Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft oder bei der kommunalen Infrastruktur sind noch nicht abschließend erhoben. Dies werde auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so der Minister. Hier gelte das Prinzip `Sorgfalt vor Eile`. Gerade das Beispiel des im Jahr 2013 anlässlich des Elbe-Hochwassers aufgelegten Aufbauhilfefonds zeige, dass für die vollständige Feststellung aller Schäden umfangreiche und langwierige Ermittlungen notwendig seien. Dem entsprechend sei auch der Abfluss der Fondsmittel 2013 heute, vier Jahre später, bei weitem noch nicht vollständig erfolgt.

Die Gegenfinanzierung erfolgt aufgrund der weiterhin bestehenden Niedrigzinsphase über eine Reduzierung der ursprünglich prognostizierten Zinsausgaben für Darlehen.

Die Soforthilfen für akute Notlagen bei der Unterkunft und der Wiederbeschaffung von Hausrat können auf Antrag und nach Bewilligung nun durch die Landkreise sowie durch die kreisfreien und großen selbständigen Städte ausgezahlt werden. Die Entwicklung der Richtlinie und die Vorbereitungen für die Abwicklung über die Kommunen sind das Ergebnis intensiver ressortübergreifender Vorbereitungen und Abstimmungen unter Federführung des Umweltministeriums. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular sind unter www.hochwasser.niedersachsen.de im Internet eingestellt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.08.2017

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