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Das Land als Erbe – 1.964 Staatserbschaften für Niedersachsen im Jahr 2017

Hannover. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Land Niedersachsen einen Zugang von 1.964 Erbschaften. Gegenüber 2016 entspricht dies einem Zuwachs von 224 Erbschaften. Die Bedeutung des Landes als Rechtsnachfolger von herrenlosen Nachlässen nahm damit auch im Jahr 2017 weiter zu. Der Gesamtüberschuss betrug ohne die Berücksichtigung von Verwaltungs- und Personalkosten knapp 6 Millionen Euro.

Neben Immobilien und sonstigen Liegenschaften fallen dem Land auch bewegliche Vermögensgegenstände zu. Hierzu zählen unter anderem Fahrzeuge aller Art, Patente, Münz- und Briefmarkensammlungen, Schmuck und vieles mehr. Auch lebende Tiere wie Pferde und Katzen waren schon Gegenstand einer Erbschaft. Bewegliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über die Angebotsplattform www.zoll-auktion.de veräußert. Im vergangenen Jahr liefen 296 Auktionen mit einem Gesamtumsatz von rund 227.000 Euro.

Dem Land Niedersachsen fallen Erbschaften dann zu, wenn das zuständige Nachlassgericht - aufgrund des Betreibens eines Nachlassgläubigers - andere Erben nicht ermitteln kann oder das Erbe zum Beispiel aufgrund Überschuldung ausgeschlagen wird.

Der Staat kann in einem solchen Fall die Erbschaft nicht ausschlagen, die Haftung jedoch auf den Wert des Nachlasses beschränken.

Staatserbe wird dann das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In wenigen Fällen fallen dem Land auch testamentarische Erbschaften zu. In 2017 betraf dies 11 Erbfälle.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2018

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