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Finanzminister Hilbers: „Die Grundsteuer ist für niedersächsische Kommunen unverzichtbar.“

Hannover. Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers wies im Anschluss an die (heutige) mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer daraufhin, dass diese Einnahmequelle ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Finanzen sei: „Die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle für die Gemeinden erhalten bleiben“, so Hilbers.
Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im vergangenen Jahr auf insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro (bundesweit rund 13 Milliarden Euro).

Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sind drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofes sowie zwei Verfassungsbeschwerden, die sich im Kern mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer beschäftigen. Die Einheitsbewertung beruht zum Teil auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Die Hinweise aus der heutigen Verhandlung lassen darauf schließen, dass das Bundesverfassungsgericht die zugrundliegende Einheitsbewertung voraussichtlich als nicht mehr verfassungsgemäß ansieht. Hierauf muss der Gesetzgeber reagieren.

„Die vor uns stehende Aufgabe ist beachtlich“, so Minister Hilbers, denn: „Eine Grundsteuerreform bedeutet, dass zunächst rund 35 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden müssen. Allein in Niedersachsen betrifft das rund 3,5 Millionen Grundstücke. Wir müssen die Grundsteuer möglichst rasch auf eine neue, zukunftssichere und gerechte Basis stellen. Die Wertverhältnisse, auf denen die Grundsteuer beruht, sind nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Finanzminister Hilbers.

Finanzminister Hilbers: „Aus niedersächsischer Sicht muss eine Reform der Grundsteuer verfassungsgemäß sein, um den Kommunen diese Einnahme zu sichern. Sie darf aber auch den Finanzämtern, Bürgern und Kommunen nicht zu viel Aufwand auferlegen. Die Grundsteuer muss einfach, transparent und aufkommensneutral ausgestaltet sein. Der Bundesgesetzgeber erwartet von den Ländern eine einheitliche Position. Daher müssen wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene zügig die Bedenken des Gerichts aufgreifen und zu einer guten Lösung kommen, die einfach und nachvollziehbar ist. Der in der letzten Legislaturperiode gefundene Kompromissvorschlag erscheint mir sehr verwaltungsaufwendig. Die Umsetzung sollte differenziert, aber so einfach wie möglich erfolgen.“

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Frühjahr/Sommer 2018 zu rechnen.
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