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Finanzminister Hilbers setzt sich für ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Presse ein

Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers unterstützt eine bundesweite Neuregelung, die die bestehenden umsatzsteuerlichen Steuervergünstigungen für gedruckte Zeitungen, Zeitschriften und Büchern auf elektronische Veröffentlichungen ausweitet. „Ob eine Zeitung auf Papier oder online gelesen wird, sollte bei der Besteuerung unerheblich sein. In der Abo-Praxis ist eine Abgrenzung oftmals auch problematisch“, erklärte Hilbers.

Dabei ist dem Finanzminister eine deutliche Beschränkung der Begünstigung auf die elektronischen Medien wichtig, die herkömmlichen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften entsprechen. Der Zugang beispielsweise zu Datenbanken, Videoinhalten oder zu permanent aktualisierten Veröffentlichungen sollte weiterhin von der Ermäßigung ausgeschlossen werden.

Zum Hintergrund:

In Deutschland gilt für den Verkauf von gedruckten Büchern, Zeitungen und Zeitschriften ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die Online-Angebote von Zeitungen werden mit dem normalen Satz von 19 Prozent besteuert.

Nachdem der Rat der Europäischen Union am 6. November 2018 eine Änderungsrichtlinie beschlossen hat, kann der Bund die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen an die ermäßigten Steuersätze für Veröffentlichungen auf physischen Trägern anpassen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wird von Niedersachsens Finanzminister ausdrücklich unterstützt.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2019

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