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Grundsteuerreform - Hilbers: „Wir brauchen jetzt zügig einen tragfähigen Kompromiss, um die Grundsteuer für die Kommunen zu erhalten“

Hannover. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich dafür ein, dass jetzt zeitnah eine tragfähige und verfassungsfeste Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg gebracht wird: „Wir brauchen eine schnell umsetzbare und für die Verwaltung und die Bürger einfache und handhabbare Lösung. Ansonsten laufen wir Gefahr, diese wichtige Einnahmequelle für die Kommunen aufs Spiel zu setzen. Das kann niemand ernsthaft wollen. Ich plädiere daher im Grundsatz für ein einfaches, an den Flächen orientiertes Modell, welches um weitere Differenzierungen, wie kommunale Mietstufen und Lagefaktoren, erweitert werden könnte“, so der Minister. Hilbers begrüßte die deutlich gewordene Kompromissbereitschaft aller Beteiligten in den letzten Wochen. In der bisherigen Diskussion hat sich gezeigt, dass die Berücksichtigung der Lage von Immobilien für alle Modelle eine bedeutende Rolle spielen sollte.

Ein um weitere Differenzierungen erweitertes Modell könnte eine Lösung für die Belastungsverteilung innerhalb einer Kommune sein. Die stärkste Kritik bezog sich bislang auf den Vergleich von Grundstücken innerhalb einer Kommune. Hier muss es Ziel sein, innerhalb eines Einfachmodells noch eine Differenzierung zwischen Grundstücken unterschiedlicher Lagen zu ermöglichen. Die greifbare Lösung liegt darin, in den Kommunen nach gesetzlich klar umrissenen Vorgaben innerkommunale Abstufungen vorzunehmen. Einen praktikablen Weg sieht Minister Hilbers darin, Gebiete festzulegen, denen eine Wertstufe zugeordnet wird. Hat eine Kommune Bodenrichtwerte, die eine gewisse Schwankungsbreite aufweisen, könnte eine bestimmte Anzahl von Wertstufen anhand der bereits vorhandenen Abgrenzungen von Stadt- oder Ortsteilen gebildet werden. Dies dürfte automationstechnisch leicht umsetzbar sein; der Bürger wäre nicht mit der Erklärung von Bodenrichtwerten belastet.

Hilbers: „Dieser Vorschlag wäre äußerst bürokratiearm umsetzbar, denn der weitere große Vorteil besteht darin, dass auf bestehende Strukturen, nämlich vorhandene und abgrenzbare Stadt-/Ortsteile, abgestellt wird und so realitätsgerechte Verhältnisse abgebildet werden können. Angesichts dessen plädiere ich eindringlich für eine Einigung auf das Flächen-Modell in dieser Abwandlung mit einer innerkommunalen Gebietseinteilung.“

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erstellt am:
31.01.2019

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