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Nachtragshaushalt 2018 – Zusätzliche Investitionen in Bildung und innere Sicherheit

Hannover. Nachdem die Niedersächsische Landesregierung am 12. Dezember beschlossen hatte, die wichtigsten politischen Kernpunkte der Regierungserklärung in einem punktuellen Nachtragshaushalt 2018 umzusetzen, gab der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers am (heutigen) Donnerstag weitere Einzelheiten zu Inhalten und Zeitplan bekannt und gab einen Ausblick auf das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2019.

Der Nachtragshaushalt 2018 wird um die 680 Millionen Euro umfassen und damit die voraussichtlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der Steuerschätzungen des laufenden Jahres abbilden. Damit werden die haushalterischen Voraussetzungen für die zeitnahe Umsetzung der zentralenpolitischen Vorhaben der Landesregierung geschaffen.

Für die Beitragsfreiheit des 1.und 2. Kindergartenjahres werden ab 01. August 2018 anteilig nach vorläufigen Berechnungen rund 100 Millionen Euro benötigt. Im weiteren Aufstellungsverfahren für den Nachtrag 2018 sind diese vorläufigen Zahlen weiter zu konkretisieren.

Des Weiteren sind Haushaltsmittel für 750 zusätzliche Stellen bei der Polizei einzuplanen (anteilig etwa 13 Millionen Euro). Auch für die dauerhafte Bereitstellung von rund 1.000 Lehrerstellen werden Haushaltsmittel vorgesehen (anteilig rund 26 Millionen Euro).

Darüber hinaus wird die Investitionsförderung für den Krippenausbau um 30 Millionen Euro erhöht. Damit können weitere 2.500 Krippenplätze finanziert werden.

Rund 500 Millionen Euro werden aufgrund rechtlicher Verpflichtungen veranschlagt, davon allein etwa 270 Millionen Euro als zusätzliche Zahlung in den kommunalen Finanzausgleich aufgrund der Steuermehreinnahmen. Weitere Verpflichtungen in Höhe von rund 240 Millionen Euro ergeben sich aus höheren Personalausgaben insbesondere im Versorgungsbereich und der Entwicklung der Beihilfeausgaben (rund 83 Millionen Euro), aus dem Unterhaltsvorschussgesetz (59 Millionen Euro), der Meisterprämie (10 Millionen Euro) sowie weiteren Ausgaben in der Größenordnung von rund 80 Millionen Euro (z.B. Katastrophenschutz sowie Hochwasserhilfen – Schäden an kommunaler Infrastruktur).

Damit der Nachtragshaushalt zügig umgesetzt werden kann, ist ein Kabinettsbeschluss hierzu für den 23. Januar 2018 vorgesehen. Danach wird der Nachtrag dem Landtag vorgelegt werden. Die Landesregierung wird das Parlament um eine abschließende Beratung bereits zum Februar/März-Plenum bitten.

Daneben gab Minister Hilbers einen Ausblick über das weitere Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2019. So ist vorgesehen, dass die Landesregierung im März 2018 einen Beschluss zu den Eckwerten des Haushalts und der Mittelfristigen Planung (Mipla) fasst. Im Juni 2018 wird die Landesregierung im Rahmen einer Klausurtagung den Haushaltsplanentwurf und die Mipla 2018 – 2022 beschließen. Im Anschluss wird der Haushaltsplanentwurf dann in den Landtag eingebracht.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2017

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