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Nachtragshaushalt 2020: Ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus

Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen stellt für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung dar. Die Landesregierung hat sehr schnell darauf reagiert und am 17.03.2020 mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. Bereits am 25.03.2020 hat der Niedersächsische Landtag den Nachtragshaushalt verabschiedet.

Damit sind sehr kurzfristig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erweitern worden, um die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Niedersächsischen Wirtschaft ergreifen zu können.

1,4 Milliarden Euro wurden mit dem Parlamentsbeschluss im Einzelplan „Allgemeine Finanzverwaltung“ zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten. Ebenso werden auch finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet. Den betroffenen Ressorts werden auf begründeten Antrag die Mittel zugewiesen. Zudem wird der Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro erhöht.

Soweit möglich werden die Maßnahmen im Ergebnis aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2019 finanziert, der zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtragshaushalts noch nicht vollzogen war. Darum erfolgte eine technische Überbrückung durch die Inanspruchnahme akut nicht benötigter Ansätze aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung.

Der Niedersächsische Landtag hat die Auswirkungen des Corona-Virus einstimmig zu einer außergewöhnlichen Notsituation erklärt und mit dem Nachtragshaushalt nach den Regeln der Niedersächsischen Schuldenbremse eine ergänzende Kreditaufnahme von bis zu einer Milliarde Euro ermöglicht.

Es war erforderlich, durch schnelle Entscheidungen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu sorgen, um handlungsfähig zu sein und keine wertvolle Zeit zu verlieren. Angesichts der unvorhergesehenen Herausforderungen ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen. Niedersachsen handelt schnell und entschlossen.

Bürgschaften

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt. Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.

Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.

Ansprechpartner sind die NBB: 0511 / 33 70 5 – 0

und für Landesbürgschaften PwC als Mandatar des Landes: 0511 / 53 57 - 53 23

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Zum Nachlesen:

Finanzminister Hilbers hat im Rahmen der Debatte um den Nachtragshaushalts 2020 folgende Rede gehalten.

  Rede zum Nachtragshaushaltsgesetz 2020 im Niedersächsischen Landtag am 25.03.2020
(PDF, 0,15 MB)

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Unterstützungsangeboten für betroffene Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die niedersächsische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bemüht sich, Ihnen mit Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite zu stehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
13.05.2020

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