Nachtragshaushalt 2020: Ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus
Es war erforderlich, durch schnelle Entscheidungen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu sorgen, um handlungsfähig zu sein und keine wertvolle Zeit zu verlieren. Angesichts der unvorhergesehenen Herausforderungen ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen. Niedersachsen handelt schnell und entschlossen.
Bürgschaften
Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt. Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.
Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
Ansprechpartner sind die NBB: 0511 / 33 70 5 – 0
und für Landesbürgschaften PwC als Mandatar des Landes: 0511 / 53 57 - 53 23Finanzminister Hilbers hat im Rahmen der Debatte um den Nachtragshaushalts 2020 folgende Rede gehalten.
Rede zum Nachtragshaushaltsgesetz 2020 im Niedersächsischen Landtag am 25.03.2020
(PDF, 0,15 MB)
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die niedersächsische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bemüht sich, Ihnen mit Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite zu stehen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
13.05.2020