Niedersächsischer Landtag beschließt Übertragung der ersten Stufe des neuen Tarifvertrages auf Beamtenschaft und Versorgungsempfangende
Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die erste Stufe des im Februar erzielten Tarifergebnisses auf niedersächsische Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Damit werden die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben. Die Ausbildungsbezüge steigen um 60 Euro. Finanzminister Gerald Heere hatte direkt nach Abschluss des neuen Tarifvertrages zugesagt, das Ergebnis system- und zeitgerecht zu übertragen.
Finanzminister Heere dazu: „Mit dem heutigen Beschluss machen wir den ersten Schritt, um das Versprechen der Landesregierung einzulösen. Wir zeigen: Die Beamtenschaft und unsere Versorgungsempfangenden können sich auf unser Wort verlassen.“
Nach dem Beschluss des Landtages kann nun das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung mit der technischen Umsetzung der Übertragung beginnen.
Die beiden weiteren Anpassungsschritte des Tarifvertrags sollen mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte übertragen werden. Darin werden auch die notwendigen, in die Zukunft gerichteten Anpassungen enthalten sein, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung im Land Berlin ergeben.
Durch die aktuelle Tarifeinigung ergeben sich für Niedersachsen im Haushaltsjahr 2026 Mehrkosten von rund 347 Millionen Euro. Diese umfassen sowohl das Tarifpersonal als auch die Übertragung auf Beamtenschaft und Versorgungsbereich. In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
