Niedersäschsisches Finanzministerium

Niedersächsisches Finanzgericht: Grundsteuerreform in Niedersachsen ist verfassungsgemäß

Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht am (heutigen) Donnerstag entschieden (Az. 1 K 38/24). In dem Verfahren ging es um die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes, das als sogenanntes Musterverfahren erhoben wurde. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Anknüpfung an die von den Gutachterausschüssen festgestellten Bodenrichtwerte und die Begrenzung durch den Lage-Faktor eine sachgerechte und praktikable Vereinfachung darstellen.

Finanzminister Gerald Heere sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das niedersächsische Flächen-Lage-Modell verfassungskonform ist: „Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Mut des Landes Niedersachsen bestätigt, eine einfachere Regelung für die Grundsteuer zu treffen als viele andere Bundesländer. Unser niedersächsisches Modell ist ein gerechter Weg für die Bemessung der Grundsteuer.“

Hintergrund:

Das Niedersächsische Grundsteuergesetz wurde 2021 verabschiedet und basiert auf dem vom Land entwickelten Flächen-Lage-Modell. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige bundeseinheitliche Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärt.

Das niedersächsische Modell stellt im Wesentlichen auf die Flächen von Grund und Boden sowie der Gebäude ab – mit einer moderaten Berücksichtigung der Lage. Damit unterscheidet es sich wesentlich von Modellen des Bundes und mehrerer anderer Länder, die sich auf den Grundstückswert beziehen.

Auch in Hessen und Hamburg, die vergleichbare Grundsteuermodelle wie Niedersachsen eingeführt haben, wurden die jeweiligen Gesetze bereits von den Finanzgerichten bestätigt. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs stehen noch aus.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2026

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