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Aktuelles und Ankündigungen

Aktuell:

Es liegen keine aktuellen Informationen vor.

Ausblick:
Die Emission liquider Benchmark-Transaktionen bleibt auch künftig eine der Säulen der Finanzierungsstrategie des Landes Niedersachsen.

Sonstige Informationen:
Seit 30.08.2012 wird das Land Niedersachsen von der Ratingagentur FitchRatings mit der Bestnote "AAA" bewertet.

LEI (Legal Entity Identifier): 391200ITQQZ7JMHXK080

Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2023:
7,25 Milliarden Euro brutto (0 Milliarden Euro netto)

Änderung der im Internet veröffentlichten Vertragsmuster:

Die Muster für Aufstockungen wurden entfernt. Diese Verträge folgen denen der Grundemission. Zusätzlich dazu nimmt das Land Hinweise auf, dass es sich um eine Aufstockung handelt, die Höhe der zu zahlenden Stückzinsen und die Angaben zu Grundemission und Aufstockung und dass diese eine Einheit bilden. Für bereits unter der alten Dokumentation begebene Landesschatzanweisungen, die aufgestockt werden, ändert sich nichts.

Die Vertretungsformulierung für das Land wurde den geänderten Unterschriftsregelungen angepasst (In Vertretung/Im Auftrage).

Für den Abschluss eines Übernahmevertrages mit einem in Deutschland tätigen Tochterunternehmen eines US-GSiB´s (einer US-Global systemrelevanten Bank) verwendet das Land Niedersachsen seit 01.07.2020 neue veröffentlichte Muster, die den Anforderungen der QFC-Stay-Rules Rechnung tragen sollen. Das gilt auch bei Emissionen, bei denen dem Konsortium ein Tochterunternehmen eines US-GSiB angehört.

Für Emissionen mit einer einzelnen Bank (Tochterunternehmen eines US-GSiB) erwartet das Land, dass ein Settlement nach zwei Tagen möglich ist (t+2).

Für die in UK domizilierten Banken, deren Produktüberwachung nach MiFIR erfolgt, ist in Artikel 7 des Übernahmevertrages eine neue Formulierung aufgenommen worden.

Das Land hat am 01.02.2022 sein Settlement für die Landesschatzanweisungen umgestellt. Die Lieferung der Stücke wird nicht mehr free of payment in das CBF- oder Euroclear-Konto der beteiligten Bank erfolgen. Die Stücke werden über ein Konto der Bundesbank Zug-um-Zug an die beteiligte Bank geliefert (gegen Zahlung der Valuta).

Infolge der Modernisierung des Betreuungsrechts ist die Aufzählung mündelsicherer Anlagen in § 1807 BGB entfallen. Die entsprechende Passage in den Emissionsbedingungen war daher ersatzlos zu streichen.

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