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Derivatives Geschäft

Das Land bedient sich im Rahmen seines Portfolio-Managements der Derivate, um auch ohne direkte Kapitalunterlegung Strukturveränderungen des Portfolios vorzunehmen. In der Regel sehen sie den Austausch verschiedener Zinsverpflichtungen vor. Insbesondere werden als Handlungsalternativen Swaps (Zinstauschgeschäfte - zum Beispiel die Verpflichtung, variabel zu zahlen und dafür den zum Abschlusszeitpunkt aktuellen Zinssatz für die Zinsbindungsdauer fest zu erhalten) für das staatliche Schuldenportfolio gewählt.

Derartige Steuerungsmechanismen ermöglichen die Einstellung des Gesamtportfolios der Landesschulden auf die für die Zukunft erwartete Entwicklung der Märkte, zum Beispiel durch Veränderung der Zinsbindungsfristen. Die verbesserten Handlungsmöglichkeiten, die sich aus den neuen Marktinstrumenten ergeben, bedürfen zwingend einer sehr intensiven Beobachtung der Risiken und der strengen Einhaltung von Risikobegrenzungen. Eine jegliche Begrenzung der Aktivitäten im derivativen Geschäft käme jedoch immer auch einer Chancenbegrenzung gleich.

In derivativen Märkten ist das Land auf gesicherter vertraglicher Grundlage aktiv. Es wird eine Dokumentation gewählt, die von Bund und Ländern in Abstimmung mit den Bankenverbänden in Anlehnung an bankenübliche Vertragsmuster entwickelt wurde und die speziell auf die im deutschen Rechtsraum bestehenden Notwendigkeiten und Bedürfnisse für entsprechende Geschäftsabschlüsse der Staaten zugeschnitten ist.

Die Ermächtigung und gleichzeitig Verpflichtung, derartige Geschäfte einzugehen, ergibt sich aus dem für das Debt-Management maßgeblichen Wirtschaftlichkeitsprinzip. Daneben sieht § 34 b Landeshaushaltsordnung (LHO) eine deklaratorische Kompetenznorm zum Abschluss von Derivaten vor, nach der das Finanzministerium ermächtigt ist, im Rahmen der Kreditfinanzierung ergänzende Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen und ähnlichen Zwecken bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2002
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2012

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