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Bonitätsrisiken

Bonitätsrisiken ergeben sich für das Land als Anleger im Geldmarkt und als mit Rechten ausgestatteter Vertragspartner im derivativen Geschäft.

Das Adressenausfallrisiko im Geldmarkt wird streng limitiert. Die Höhe eines maximal zulässigen Geldanlage-Betrags bemisst sich - je nach Vertragspartner - entweder an der Höhe eines Sicherungsbetrags eines im deutschen Rechtskreis existierenden Einlagensicherungsfonds bzw. einer ähnlichen Sicherungseinrichtung oder nach der Bonitätseinstufung - gemessen am Rating durch anerkannte Agenturen.

Anders als bei der herkömmlichen Kreditaufnahme ist das Land aber auch bei derivativen Geschäften in der Rolle des Gläubigers. Daraus ergibt sich ein Bonitätsrisiko, das den potenziellen Verlust bei Ausfall des Kontrahenten (credit default) oder zumindest einzelner Zahlungsströme beinhaltet. Diesem begegnet das Land unter anderem durch den Abschluss von Netting-Vereinbarungen (Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche). Damit reduziert sich das Risiko auf einen möglichen Differenzbetrag aus der Geschäftsbeziehung zu Gunsten des Landes.
Mit allen Kontrahenten im Derivatgeschäft bestehen sogenannte Collateral-Vereinbarungen. In Höhe des regelmäßig ermittelten genetteten Marktwerts des gemeinsamen Derivatgeschäfts muss der Vertragspartner mit dem positiven Wert dem anderen eine Sicherheitszahlung leisten. So kann ein plötzlicher Ausfall des Kontrahenten keinen Verlust darstellen. Da die Höhe der Sicherheitsleistung wöchentlich immer dem tatsächlichen Marktwert der bestehenden Derivatgeschäfte angepasst wird, bedarf es keiner weiteren Geschäfts-Limitierung bei diesen Kontrahenten.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2002
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2020

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