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2. Nachtragshaushalt 2020: 8,4 Milliarden Euro sichern Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise

Die Landesregierung hat am 23.06.2020 einen 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus und zur Kompensation der Steuerausfälle auf den Weg gebracht, der am 15.07.2020 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet wurde.

Alleine für das Jahr 2020 sind Steuerausfälle in Höhe von 3,4 Milliarden Euro mit der letzten Steuerschätzung prognostiziert worden, das entspricht rund 10 Prozent des Landeshaushaltes. Die Corona-Steuerhilfen aus dem Konjunkturpaket des Bundes werden zu einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes von 1,1 Milliarden Euro führen.

Das eigene Konjunktur- und Krisenpaket des Landes Niedersachsen weist eine stolze Summe von noch einmal 3,9 Milliarden Euro auf, die die 1,4 Milliarden Euro aus dem 1. Nachtragshaushalt ergänzen. Neben der Kompensation von Steuerausfällen will Niedersachsen in vier Säulen die Wirtschaft, das Gesundheitssystem, die Kommunen, und diverse Einrichtungen in Niedersachsen unterstützen und das Land auf einen erfolgreichen Neustart nach der Corona-Krise vorbereiten.

Die Größe der Herausforderung und die Höhe der Steuerausfälle sind ohne eine Neuverschuldung nicht zu bewältigen. Dabei verliert Niedersachsen aber die fiskalischen Aspekte nicht aus den Augen.

Schon im März hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt in einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen erhöhten Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. Zugleich wurden bereits in großem Umfang Mittel des Überschusses aus dem Haushaltsjahr 2019 verwendet.

Die Finanzplanung für das Jahr 2020 wurde mit dem 2. Nachtragshaushalt ein weiteres Mal nachträglich korrigiert. Insgesamt kann eine Milliarde Euro der Corona-bedingten Maßnahmen und Steuerausfälle dieses Jahres durch Einsparungen und Überschüsse finanziert werden. Dies ist nur möglich Dank der vorausschauenden Haushaltsplanung der vergangenen Jahre. Neben der Verwendung von insgesamt 880 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 wird eine neue Einsparverpflichtung in Höhe von 120 Millionen im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts veranschlagt.

Die Kreditermächtigung soll im 2. Nachtrag bis zu 7,8 Milliarden Euro betragen, davon rund 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der üblichen Konjunkturbereinigung nach den Regeln der Schuldenbremse. Für den darüberhinausgehenden Betrag eröffnet die Schuldenbremse angesichts der derzeitigen Notsituation Ausnahmemöglichkeiten vom grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung.

Erste Säule: 1,9 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes

Um die spezifischen Belange der niedersächsischen Wirtschaft zu fördern und die Maßnahmen des Bundes gezielt zu ergänzen, hat die Landesregierung ein Paket zur Stärkung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes in Höhe von 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen.

Die niedersächsischen Unternehmen sollen maximal von dem Konjunkturpaket des Bundes profitieren. Allein für Investitions- und Innovationshilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen sind 410 Millionen Euro vorgesehen.

Zweite Säule: Rettungsschirm mit 1,1 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen

In der Krise sind Niedersachsens Kommunen in besonderer Weise systemrelevant. Ihre Haushalte müssen gestützt werden, um gerade jetzt volkswirtschaftlich notwendige Investitionen tätigen zu können. Dafür hat sich die Landesregierung mit Nachdruck eingesetzt. Über 3,4 Milliarden Euro können die Städte, Gemeinden und Kreise nun aus Bundes- und Landesmitteln erwarten.

Den Anfang macht das Konjunkturpaket des Bundes. Allein davon profitieren die Kommunen durch Bundes- und Landesanteile voraussichtlich in Höhe von netto 2,3 Milliarden Euro insbesondere für die Bereiche ÖPNV und Krankenhäuser.

Zusätzlich spannt das Land einen eigenen kommunalen Rettungsschirm auf. Im 2. Nachtragshaushalt sind dafür 1,1 Milliarden EUR vorgesehen. Sie sollen noch in 2020 fließen, um die Kommunalhaushalte 2020 und 2021 stabil zu halten. Darauf haben sich Finanzminister Hilbers und Innenminister Boris Pistorius mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt. Aus dem Programm fließen gut 400 Millionen Euro zusammen mit einem Bundesanteil von weiteren 400 Millionen Euro (insgesamt also 800 Millionen Euro) in den Ausgleich der Gewerbesteuerverluste 2020. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch in 2021. Schließlich erhalten die niedersächsischen Kommunen einen Zuschuss zu krisenbedingten Mehraufwendungen in Höhe von weiteren 100 Millionen Euro, u. a. für Digitalisierungsaufwendungen im Schulbereich. Einen Anteil von 350 Millionen Euro werden die Kommunen in den nächsten Jahren über den Kommunalen Finanzausgleich zurückführen, jedoch erst, sobald und soweit das KFA-Volumen über dem des Jahres 2020 liegt. Zugleich hat das Land zugesagt, den Landeszuschuss zum SGB II 2020 und 2021 zu gewähren und ihn auch in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Mit dem kommunalen Rettungsschirm sind für den Kitabereich eine Investitionsförderung des Landes, der sog. Härtefallfonds und die Corona-bedingten Ausfälle von Elternbeiträgen abgegolten, ebenso die Finanzierung der Systemadministratoren an Schulen und ein kommunales Investitionsprogramm.

Dritte Säule: Über 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitssystem und die direkte Krisenbewältigung

Schließlich werden mit dem 2. Nachtragshaushalt mehr als 600 Millionen Euro zur weiteren Stabilisierung des Gesundheitssystems mobilisiert. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser des Bundes wird kofinanziert, so dass die niedersächsischen Krankenhäuser in der Summe mit 428 Millionen Euro zusätzlicher Unterstützung rechnen können. Weiter vorgesehen sind ergänzende Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen in Einrichtungen. Auch die Gegenfinanzierung des Corona-Pflegebonus für die Altenpflege finde sich im 2. Nachtragshaushalt mit 50 Millionen Euro wieder. Für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zusätzlich rund 250 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen.

Vierte Säule: Unterstützung wichtiger gesellschaftlicher Bereiche und Vorsorgemittel in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro

Mit einer weiteren großen Anstrengung wird ein Schutzschirm für Sport und Kultureinrichtungen, für gemeinnützige Organisationen und viele anderen Bereiche gespannt. Für freischaffende Künstler und Soloselbstständige im Kulturbereich werden Fördergelder in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden.

500 Millionen Euro werden vorsorglich eingestellt für die weitere Pandemieentwicklung und etwaige weitere Kofinanzierungen.


Säulenprogramm zur Darstellung des Finanzierungsplans des Sondervermögens Corona   Bildrechte: MF
Finanzierungsplan Sondervermögen Corona

Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt

Ziel der Landesregierung ist es, so zügig wie möglich wieder zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. Das erfordert Konsolidierungsanstrengungen. Dazu gehört, dass alle bisherigen Prioritäten hinterfragt und neu bestimmt werden. Unerwartete Mehreinnahmen sollen der Konsolidierung dienen.

Die im 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen Mittel werden dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zugeführt. So werden sie in einem haushalterisch klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert. Durch diese klare Trennung zum eigentlichen Haushalt untermauert die Landesregierung ihren Anspruch an eine solide Haushaltspolitik: Keine Vermischung der Mittel mit dem eigentlichen Haushalt, sondern eine klare Trennung sorgen für mehr Transparenz.

Die zur Finanzierung notwendigen Kredite werden mit einem klaren Tilgungsplan versehen: Beginnend mit einer ersten Rate 2024 werden sie über 25 Jahre abgebaut. Eine klare Vereinbarung zur Tilgung gehört zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und ist genau aus diesen Gründen in den Regelungen zur Schuldenbremse verankert worden. Dies stellt eine schwere Hypothek für die kommenden Haushalte dar. Wie nach der Finanzkrise soll aber auch diesmal eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik dem Land dabei helfen, die Schulden mittel- bis langfristig wieder abzubauen.

Haushalt Bildrechte: grafolux & eye-server
Der vollständige Haushaltsplanentwurf zum Herunterladen:

  2. Nachtragshaushaltsplan 2020
(PDF, 1,09 MB)

Presseinformation vom 23.06.2020

Mit einer Presseinformation hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Beschluss der Landesregierung detailliert vorgestellt.

  Presseinformation Nr. 057/20
(PDF, 0,33 MB)

  Grafiken und Übersichten
(PDF, 0,13 MB)

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Unterstützungsangeboten für betroffene Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die niedersächsische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bemüht sich, Ihnen mit Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite zu stehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2020
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2023

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