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Steuerliche Informationen für Ehrenamtliche

Viele Bürgerinnen und Bürger üben besonders im kommunalen oder kirchlichen Bereich sowie für gemeinnützige Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten aus und erhalten hierfür zum Teil auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und ggf. Ersatz des Verdienstausfalls.

Die gewährten Entschädigungen können zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Allerdings hat der Gesetzgeber verschiedene Steuerbefreiungen für Ehrenamtliche vorgesehen. Um einen allgemeinen Überblick über die einkommensteuerliche Behandlung der gewährten Entschädigungen zu geben, hat das Niedersächsische Finanzministerium zwei Merkblätter zur Information für die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben:

  • Das Merkblatt „Ehrenamt und Einkommensteuer – Allgemeine Grundsätze“ richtet sich an alle ehrenamtlich Tätigen.
  • Das Merkblatt für ehrenamtliche Betreuer richtet sich im Speziellen an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder, Pflegerinnen und Pfleger sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.

Bei den Merkblättern handelt es sich jedoch lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung oder ein BMF-Schreiben. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung, die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt stets dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Downloads:

1. Merkblatt „Ehrenamt und Einkommensteuer – Allgemeine Grundsätze“

2. Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835, 1835a BGB für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder, Pflegerinnen und Pfleger sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

3. Anwendungsschreiben zu §§ 3 Nr. 26a und 26b EStG

4. Ministerialblatt Nr. 35/2021: Erlass des MF vom 06.08.2021 (Ratsmitgliedererlass)

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