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Bürgschaften des Landes

Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Angehörigen freier Berufe und Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen, erforderlichenfalls mit Bürgschaften zur Seite. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich im Wesentlichen aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes.

Informationen hierzu erhalten Sie durch den Mandatar des Landes, die PricewaterhouseCoopers GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tel. 0511 / 53 57 - 53 23).

Daneben stehen die NBB (Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH, Hannover), die Ausfallbürgschaften bis zu einem Volumen von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb von maximal drei Tagen, übernimmt, und die MBG (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover) zur Verfügung, die sich als stiller Gesellschafter an kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt. Beide Gesellschaften sind unter Tel. 0511 / 33705 - 0 zu erreichen.

Derzeit sind Bürgschaften des Landes Niedersachsen und der NBB mit einem Verbürgungsgrad von bis zu 90 Prozent möglich.


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