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Finanzminister Heere bringt zweiten Nachtragshaushalt 2023 in den Landtag ein

776 Millionen Euro für Kommunen und Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen, Wohnungsbau und Klimaschutz


Der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere hat am (heutigen) Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt 2023 in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. „Mit diesem zweiten Nachtrag gehen wir drängende Herausforderungen an und setzen vor allem in Richtung der Kommunen ein deutliches Zeichen der Unterstützung. Gleichzeitig schaffen wir, trotz schwieriger Rahmenbedingungen, mit pragmatischen Maßnahmen die Basis für dringend notwendige Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen, Wohnungsbau und Klimaschutz“, erklärte Heere.

Der Haushaltsentwurf bewegt ein zusätzliches Volumen von 776 Millionen Euro. Mit 472 Millionen Euro wird ein Großteil davon in insgesamt vier Bausteinen für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt. Davon gehen 362 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen.

  1. Für 110 Millionen Euro sollen die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf 20 000 Plätze aufgestockt werden. So werden auch in angespannten Zeiten die Voraussetzungen für geordnete Aufnahmeverfahren gesichert und den Kommunen Planungssicherheit gegeben.

  2. Für die Kostenabgeltungspauschale sollen zusätzlich 135 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

  3. 115 Millionen Euro kommen aus der Steuerverbundabrechnung unmittelbar den Kommunen zugute.

  4. Schließlich werden von den 143 Millionen Euro Bundesmitteln für die Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine insgesamt 78 Prozent bzw. 112 Millionen Euro an die Kommunen weitergeleitet.

„Die Niedersächsische Landesregierung ist und bleibt auch in schwierigen Zeiten Partnerin der Kommunen“, hob Heere in diesem Zusammenhang hervor. Die Ausgaben des Landes mit Fluchtbezug betragen 2023 1,135 Milliarden Euro. Der Bund übernimmt davon mit 262 Millionen Euro lediglich 23 Prozent. Heere sieht darum die dringende Notwendigkeit, dass der Bund sein Engagement deutlich verstärkt.

Mit dem zweiten Nachtrag sollen die aktuell drängendsten Herausforderungen angegangenen werden. Die 970 Millionen Euro des Sofortprogramms zur Abfederung der Folgen der Energiekrise aus dem ersten Nachtragshaushalt werden – soweit sie noch nicht bewirtschaftet wurden – den jeweiligen Ressorts zugeordnet, die Mittelverwendung des Infrastruktur-Sondervermögens und des Wirtschaftsförderfonds weiter konkretisiert und zwischenzeitlich erforderliche Aktualisierungen vorgenommen.

In diesem Rahmen soll die Finanzierung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg in Höhe von 48,6 Millionen Euro, für die Zentrale Polizeidirektion Hannover in Höhe von 31 Millionen Euro und für das Polizeikommissariat Peine in Höhe von 10 Millionen Euro abgesichert werden. Auch das Maßnahmenpaket Cluster „Photovoltaik-Dachertüchtigung“ soll in die Umsetzung gehen. Insgesamt werden 97,6 Millionen Euro mit konkreten Maßnahmen belegt. Nach dem Prinzip „worst first“ wird ein Sanierungsfahrplan kontinuierlich fortgeschrieben. Weitere Konkretisierungen sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2024 vorgesehen.

100 Millionen Euro der im ersten Nachtragshaushalt 2022/23 für den Wirtschaftsförderfonds vorgesehenen Mittel sollen für den Landesanteil am Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven zugewiesen werden.

Weitere 12 Millionen Euro sollen für die Fortsetzung der Förderung von Sprach-Kitas verwendet werden. Damit reagiert die Landesregierung auf den Wegfall der hierfür vorgesehenen Bundesmittel ab Mitte 2023. Darüber hinaus sind weitere 68 Millionen Euro für die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale vorgesehen.

Darüber hinaus sieht der zweite Nachtragshaushalt 2023 Verpflichtungsermächtigungen von mehr als 800 Millionen Euro vor. Damit wird sichergestellt, dass Mittel für wichtige Maßnahmen auch über das Haushaltsjahr 2023 hinaus zur Verfügung stehen. So ist eine Verpflichtungsermächtigung für zusätzliche Krankenhausstrukturmaßnahmen in Höhe von 210 Millionen Euro geplant, 23 Millionen Euro für zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug und 31 Millionen Euro für die Förderung des ländlichen Raums.

Im Bereich Personal hat sich die Landesregierung im Wesentlichen auf die Aufstockung der Landesaufnahmebehörde sowie in geringerem Umfang auf die technische Abbildung der Regierungsneubildung beschränkt. Die Ausnahme hiervon bildet die Einrichtung einer Taskforce Energiewende mit 5,34 zusätzlichen Vollzeiteinheiten (VZE) in 2023 (Ganzjahreswert: 8 VZE). Insgesamt sieht der Nachtragshaushalt einen Zuwachs von rund 48 Vollzeiteinheiten (VZE) für 2023 vor.

Finanziert wird der zweite Nachtragshaushalt 2023 insbesondere aus Bundesmitteln für Geflüchtete und für das KiTA-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz sowie aus der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 2022.


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ZumThema:

Strukturdaten zum Zweiten Nachtragshaushaltsplanentwurf 2023

  Anlagen Zweiter Nachtragshaushaltsplanentwurf 2023
(PDF, 0,16 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2023

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