Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Digitalisierung der Steuerverwaltung

Die niedersächsische Steuerverwaltung durchläuft bereits seit Jahren einen intensiven Digitalisierungsprozess und stellt dabei immer wieder ihre Flexibilität und Lösungsorientiertheit unter Beweis. In den Finanzämtern ist auf breiter Front der Wille vorhanden, die Digitalisierung mit all ihren Begleitmaßnahmen und Veränderungen so schnell wie möglich voranzubringen. Das ist auch dringend notwendig: Denn sowohl die Zahl als auch die Komplexität der Steuerfälle steigt stetig an.
Pad mit der Elster-Anwendung   Bildrechte: MF
Das Projekt ELSTER ermöglicht die elektronische Steuererklärung

KONSENS und das EfA-Prinzip

Zentrales Instrument für eine erfolgreiche und möglichst effiziente Digitalisierung der Steuerverwaltung ist das Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung). Seit 2005 arbeitet Niedersachsen in diesem Rahmen mit allen Ländern daran, die hochkomplexen und sich ständig verändernden IT-Fachverfahren bundesweit zu vereinheitlichen und nach dem Prinzip „Einer für alle“ (EfA-Prinzip) gemeinsam weiterzuentwickeln.

EfA bedeutet, dass ein Land ein Verfahren für alle anderen Länder (mit)entwickelt. Die anderen Länder müssen es dann innerhalb vorgegebener Fristen übernehmen und einführen. Welche Verfahren Priorität haben, stimmen die Länder untereinander ab. Änderungsbedarfe, die durch neue Gesetzgebung entstehen, werden mit höchster Priorität umgesetzt, je nach gesetzlicher Fristvorgabe. Alle Priorisierungen danach richten sich vor allem nach Effizienzkriterien. Zum Beispiel haben massenbezogene Verfahren grundsätzlich Vorrang vor Verfahren mit geringerem Massenbezug.


Erfolgsgeschichte ELSTER

Bereits 1996 startete ELSTER (Elektronische Steuererklärung) als gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes. Seitdem wurde das Dienstleistungsangebot von ELSTER laufend verbessert, immer mit Blick auf die Nutzerbedürfnisse und im Sinne der Serviceorientierung.

Mittlerweile gleicht ELSTER einem Online-Finanzamt, das rund um die Uhr nutzbar ist. Es eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, dem Finanzamt Steuerdaten papierlos, effizient und sicher elektronisch zu übermitteln. Damit hat ELSTER in vielen Aspekten Pionierarbeit geleistet für die sichere und rechtsverbindliche Online-Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung. Mehr als 80 Prozent der Steuerpflichtigen geben mittlerweile ihre Einkommensteuererklärung über das ELSTER-Portal ab – Tendenz weiter steigend.


Ziel: Das papierlose Finanzamt

Als nächsten Meilenstein hat die Steuerverwaltung das Jahr 2027 ins Visier genommen. Bis dahin soll es gelingen, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse so weit befördert zu haben, dass die Finanzämter in der Lage sind, einen Großteil neuer Steuerfälle durchgehend elektronisch, medienbruchfrei und damit vollständig papierlos zu bearbeiten. Als wichtiger Zwischenschritt zum papierlosen Finanzamt wurden die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 nahezu vollständig erfüllt. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger können auf allen steuerlichen Gebieten umfassend elektronisch Anträge stellen und Bescheide erhalten. Dazu wird das Online-Portal Mein ELSTER weiter ausgebaut.


Die Digitalisierung der (Steuer-)Verwaltung ist aus vielerlei Gründen notwendig: Kundenorientierung, Effizienz, Fachkräftemangel, mobiles Arbeiten. Die Entwicklung hin zu digitalisierten Prozessen ist im besten Wortsinn alternativlos. Deshalb gibt es auch keinen Zweifel daran, dass die niedersächsische Steuerverwaltung und ihre Beschäftigten auch in Zukunft tatkräftig und flexibel an diesen ebenso bedeutenden wie umfassenden Veränderungen mitwirken werden. Dabei werden auch neue Technologien und Arbeitsabläufe wie etwa Cloud-Lösungen oder Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen. Es gilt, technische Lösungen zu finden, die nicht nur handwerklich gut gemacht, sondern auch nutzergerecht sind. Denn davon profitieren sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Verwaltung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln