Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Das Niedersächsische Finanzministerium

Aufgabe des Finanzministeriums ist es, jedes Jahr den Landeshaushalt und die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung aufzustellen. Dabei kommt dem Haushaltsplan eine entscheidende politische Bedeutung zu: Mit ihm wird über die im Folgejahr zu lösenden Aufgaben entschieden. Der Haushaltsplanentwurf ist letztlich das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm. Hier wird über die künftigen Aus- und Aufgaben des Landes entschieden.

Die Steuergesetze und damit das Steueraufkommen wirken sich unmittelbar auf die Einnahmen des Haushalts aus. So hat eine Entlastung der Steuerzahler unmittelbare Einnahmeausfälle beim Land und auch bei den Kommunen zur Folge. Die Steuergesetzgebung obliegt zwar in wesentlichen Bereichen dem Bund; das Finanzministerium wirkt aber an den Gesetzgebungsverfahren mit. So erarbeitet es zum Beispiel Vorschläge für Gesetzesänderungen oder nimmt gegenüber dem Bund und den anderen Länder zu dort initiierten Gesetzesvorhaben Stellung. Eigene steuerpolitische Vorstellungen und steuerfachliche Änderungswünsche können dadurch bereits bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen berücksichtigt werden. Dabei ist es insbesondere um eine Vereinfachung des Steuerrechts unter Berücksichtigung der durch das Grundgesetz gebotenen Steuergerechtigkeit bemüht.

Als Fachministerium ist das Finanzministerium auch für das Landesamt für Bezüge und Versorgung, das Landesamt für Steuern Niedersachsen und die 59 Finanzämter zuständig. Es erledigt außerdem sämtliche Geldgeschäfte und verwaltet die Beteiligungen des Landes an Unternehmen wie zum Beispiel der Volkswagen AG, der Norddeutschen Landesbank, der Deutschen Messe AG oder der Salzgitter AG. Dem Finanzministerium unterstehen die niedersächsischen Spielbanken und die Staatsbäder, es ist zuständig für das Staatliche Baumanagement mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften sowie den sieben örtlichen Dienststellen und verwaltet die landeseigenen Gebäude.

In Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsressort vergibt das Ministerium Bürgschaften, die helfen können, Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze zu erhalten.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln