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Interne Revision

Jährlich werden rund 5,5 Millionen Buchungen im Haushaltsvollzugssystem des Landes von etwa 430 niedersächsischen Behörden durchgeführt. Nahezu jede Buchung führt zu einer Ein- oder Auszahlung. Bei einer derart hohen Anzahl lassen sich Fehler nicht vermeiden. Auch Betrugsversuche sind nicht auszuschließen, die jedoch zum Glück nur selten vorkommen.

Um die Mitarbeitenden in den Landesbehörden zu unterstützen, die Arbeitsqualität zu erhöhen und die Ordnungsmäßigkeit der Buchungsbearbeitung zu überwachen, ist im Jahr 2010 im Niedersächsischen Finanzministerium die Interne Revision für das Haushaltsvollzugssystem eingerichtet worden.

Die Interne Revision untersucht im Rahmen ihrer Prüfungen, ob die durchgeführten Buchungen und die damit zusammenhängenden Zahlungen den für den Haushaltsvollzug geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechen, behördeninterne Regelungen schlüssig sind und die Führungskräfte ihre Kontrollfunktion ordnungsgemäß wahrnehmen. Zu den Aufgaben gehören auch Unterstützung und Beratung der Landesbehörden in Betrugsverdachtsfällen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision sind unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben ihre Aufgaben objektiv und gewissenhaft zu erfüllen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2024

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