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Interne Revision

Für die niedersächsischen Landesbehörden sind täglich rund 10.000 Auszahlungen zu leisten sowie rund 10.000 Einzahlungen anzunehmen und in einem Buchführungssystem zu buchen. Das Gesamtvolumen dieser Zahlungsvorgänge beläuft sich im Jahr 2018 auf jeweils rund 31,7 Milliarden Euro.

Bei einer so hohen Anzahl an Geldbewegungen und einem derart großen Geldumsatz sind Kontrollen dringend erforderlich, um zu gewährleisten, dass Zahlungen, Buchungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ordnungsgemäß abgewickelt werden. Zu diesem Zweck ist im Niedersächsischen Finanzministerium die Interne Revision eingerichtet worden. Zu diesem Arbeitsbereich gehört auch das Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Landes einschließlich Vollstreckungsverfahren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Internen Revision prüfen, ob die von den rund 500 niedersächsischen Landesbehörden initiierten Zahlungen und durchgeführten Buchungen rechtmäßig sind.

Des Weiteren übt das Referat die Fachaufsicht über die Niedersächsische Landeshauptkasse und die Zentrale Vollstreckungsstelle des Landes aus. Die Niedersächsische Landeshauptkasse wickelt den Zahlungsverkehr des Landes mittels eines automatisierten Verfahrens ab. Die Zentrale Vollstreckungsstelle zieht zwangsweise offene Forderungen des Landes ein. Das können beispielsweise Gerichtskosten und Verwaltungsforderungen mit Ausnahme von Steuerforderungen sein.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Internen Revision ist die Unterstützung und Beratung der Landesbehörden in Betrugsfällen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision sind unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben ihre Aufgaben objektiv und gewissenhaft zu erfüllen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2018

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