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Steuergerechtigkeit

Um öffentliche Aufgaben finanzieren zu können, erhebt der Staat Steuern von den Bürgerinnen und Bürgern, sowie von Unternehmen. Da hierdurch für alle Bürgerinnen und Bürger Belastungen entstehen, muss es gerecht zugehen. Alle Steuerpflichtigen sollen gemäß ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig besteuert werden. Deshalb hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen und das Ausnutzen von Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung zu reduzieren.

Verbesserung der Personalsituation in der Steuerverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern sorgen tagtäglich für eine gleichmäßige und damit faire Umsetzung der Steuergesetze. Ein Ziel dieser Legislaturperiode ist deshalb eine Verbesserung der Personalsituation in der Steuerverwaltung. Dies gilt gleichermaßen für den Innendienst wie für den Außendienst, der Betriebsprüfungen vor Ort durchführt, sowie für die Steuerfahndung.

In einem ersten Schritt hat Finanzminister Gerald Heere bereits 2023 die Zahl der Ausbildungsplätze an der Steuerakademie Niedersachsen am Standort Rinteln und in den niedersächsischen Finanzämtern noch einmal erhöht. Die für den Ausbildungsjahrgang 2023 ursprünglich vorgesehenen Einstellungsmöglichkeiten im gehobenen Dienst sind so um 45 Stellen gestiegen.

Insgesamt haben zum 1. August 2023 damit 291 Steueranwärterinnen und –anwärter sowie 214 Finanzanwärterinnen und –anwärter in der niedersächsischen Steuerverwaltung ihre Ausbildung oder ihr Studium begonnen.

Zudem wurden 146 Vollzeiteinheiten in der Steuerverwaltung entfristet. Die davon profitierenden Tarifbeschäftigten waren zur Umsetzung der Grundsteuerreform zunächst befristet bis Ende 2026 bzw. 2027 eingestellt worden. Diejenigen, die sich im Rahmen der Grundsteuerreform bewährt haben, sollen nach Abschluss dieser Tätigkeiten in den Grundbesitzstellen auch in anderen Arbeitsbereichen der Finanzämter eingesetzt werden.


Meldeportal für Steuerdelikte

Niedersachsen plant ein digitales Meldeportal für Steuerdelikte aufzubauen, um zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Steuergerechtigkeit beizutragen. Damit wird das Ziel verfolgt, über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, mit Meldungen zu einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit beizutragen. Auch die qualitative Verbesserung von anonymen Anzeigen soll damit einhergehen.

Bekämpfung von Steuervermeidung

Steuervermeidung durch die Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten ist häufig ein Problem für die Steuergerechtigkeit, weil finanzstarke Unternehmen und Einzelpersonen von „Steuersparmodellen“ oft deutlich stärker profitieren als der Durchschnitt. International wurde dafür in der jüngeren Vergangenheit bereits vieles bewegt. Dies gilt etwa für die Einführung einer Anzeigepflicht für internationale Steuergestaltungen, die zu größerer Transparenz beiträgt. Die beabsichtige Ausweitung dieser Anzeigepflicht auf nationale Sachverhalte ist daher richtig und konsequent. Auch mit der Umsetzung der „Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie“ der EU werden Vermeidungspraktiken mit einem Maßnahmenbündel bekämpft.

Mindestbesteuerung für global agierende Konzerne

Um auch im Zeitalter der Globalisierung eine angemessene Besteuerung sicherzustellen, werden die von der OECD entwickelten Grundsätze der so genannten 2-Säulen-Lösung umgesetzt. Bei der ersten Säule geht es um eine Neuverteilung der den Staaten zustehenden Besteuerungsrechte für besonders profitable, globale Konzerne. Bei der zweiten Säule geht es um eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent die an möglichst keinem Ort der Welt unterschritten werden soll. Durch beide Maßnahmen werden Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung und Anreize für einen schädlichen Steuerwettbewerb unter den Ländern reduziert. Global agierende Konzerne sollen genauso Steuern zahlen wie das mittelständische Unternehmen vor Ort.

Einheitliches EU-Mehrwertsteuersystem

Im Fokus der EU-weiten Reformbestrebungen steht auch die mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 250 Milliarden Euro (für 2021) mit bedeutendste Steuereinnahmequelle Deutschlands: die Umsatzsteuer. Im Rahmen eines umfassenden Aktionsplans soll der Weg zu einem einheitlichen EU-Mehrwertsteuersystem freigemacht werden. Dahinter steht das Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland der Waren und Dienstleistungen. Dies schließt den digitalen Binnenmarkt und Online-Unternehmen ein. Der Staat erhält elektronisch Kenntnis von allen Umsätzen durch die Übermittlung der relevanten elektronischen Rechnungsinhalte in Echtzeit. Auf diesem Weg wird Wettbewerbsverzerrungen effektiv vorgebeugt.

Den Bundesländern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu, denn sie sind es, die mit ihren bundesweit rund 500 Finanzämtern täglich sämtliche Besteuerungsverfahren in der Praxis durchführen. Sie liefern die gesammelten praktischen Erfahrungen aus dem Steuervollzug, die zur Vorbereitung internationaler Verhandlungen dienen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2023
zuletzt aktualisiert am:
29.02.2024

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