Grundsteuerreform – Auswirkungen auf Grundstückseigentümer
Zur Umsetzung des niedersächsischen Grundsteuergesetzes war jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 einmalig eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt abzugeben. Noch ausstehende Erklärungen sollten zeitnah abgegeben werden. mehr