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Service

Info-Hotline: 0800 - 998 0 997

Bei Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht können Sie kostenlos über die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter aktuelle Informationen und Rat einholen.
Unter der Telefonnummer 0800 - 998 0 997 werden freundlich und kompetent allgemeine Fragen beantwortet, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen können. Fragen, die sich konkret auf den eigenen Steuerfall oder auf Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit beziehen, kann weiterhin nur das örtlich zuständige Finanzamt beantworten.

Die Arbeit der Info-Hotline wird durch den Internet-Auftritt www.info-hotline.niedersachsen.de unterstützt.

ELSTER - die Elektronische Steuererklärung

ELSTER gleicht einem Online-Finanzamt, das rund um die Uhr nutzbar ist. Es eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, dem Finanzamt Steuerdaten papierlos und sicher zu übermitteln. Auch die Einkommensteuererklärung kann elektronisch mit ELSTER erstellt und übermittelt werden. Dabei können die Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, einfach über den Bescheinigungsabruf in die eigene Steuererklärung übernommen werden. So lässt sich anschließend die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Erklärung sicher online an das Finanzamt übermitteln. In den Folgejahren können viele Daten elektronisch übernommen werden, was die Abgabe der Erklärung zusätzlich erleichtert.

Darüber hinaus erleichtert auch die App MeinELSTER+ die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Mithilfe der App können Belege wie zum Beispiel Rechnungen für Werbungskosten sofort elektronisch erfasst und abgelegt werden. Eine Software zur Texterkennung scannt die Belege, sodass die relevanten Werte direkt ausgelesen werden können.

Mit einfachELSTERplus bietet die Steuerverwaltung einen Onlineservice zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für ledige, kinderlose Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Schritt für Schritt werden Nutzende durch die Erklärung geführt. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders einfach, so wie es der Name verspricht.

Steuermerkblätter und Broschüren

Das Niedersächsische Finanzministerium ist Herausgeber verschiedener Publikationen, die Sie herunterladen können. Dazu zählen auch Steuertipps für Vereine.

Zu den Publikationen des Niedersächsischen Finanzministeriums

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bietet eine umfängliche Sammlung von Steuermerkblättern und Broschüren auf seiner Website an. Informationen für Arbeitnehmer, für Kapitalanleger, für Unternehmer und Selbständige sowie für Arbeitgeber sind dort ebenso zu finden, wie Informationen für Körperschaften (z. B. Vereine) und ehrenamtlich Tätige. Auch für Mieter, Vermieter, Eigentümer sowie Rentner und Erben oder Halter von Kraftfahrzeugen gibt es Informationen.
Speziell für Eltern, Schüler und Studenten sind Steuertipps zu Ferienjobs zu finden.
Zu den Publikationen des Landesamts für Steuern Niedersachsen

Vordrucke & Berechnungs-Programme

Auch Vordrucke bezüglich der Lohnsteuer, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder zum Zahlungsverkehr sowie ein umfangreiches Service-Angebot rund um das Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Steuern Niedersachsen (LStN).

Zu den Vordrucken

Zu den Steuerberechnungen

Niedersächsische Finanzämter

Für die Ausführung der steuergesetzlichen Regelungen sowie die Einhaltung und Wahrung der steuerlichen Rechte und Pflichten im jeweiligen Einzelfall sind die niedersächsischen Finanzämter zuständig. Das gilt auch für die Erteilung von Rechtsauskünften.

Sofern Sie konkrete und auf Ihren persönlichen Steuerfall bezogene Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort wird Ihnen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten gerne weitergeholfen.

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