Service
Publikationen
Das Niedersächsische Finanzministerium ist Herausgeber verschiedener Publikationen, die Sie bestellen beziehungsweise herunterladen können. Außer einem Ratgeber für Lohnsteuerzahler haben wir für Sie Broschüren mit Steuertipps für Senioren, Existenzgründer und Vereine zusammengestellt.
Zu den Publikationen des Niedersächsischen Finanzministeriums
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bietet eine umfängliche Sammlung von Steuermerkblättern und Broschüren auf seiner Website an. Informationen für Arbeitnehmer, für Kapitalanleger, für Unternehmer und Selbständige sowie für Arbeitgeber sind dort ebenso zu finden, wie Informationen für Körperschaften (z. B. Vereine) und ehrenamtlich Tätige. Auch für Mieter, Vermieter, Eigentümer sowie Rentner und Erben oder Halter von Kraftfahrzeugen gibt es Informationen.
Speziell für Eltern, Schüler und Studenten sind Steuertipps zu Ferienjobs zu finden.
Behinderte Menschen finden Informationen über steuerliche Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen.
Zu den Publikationen des Landesamts für Steuern Niedersachsen
Vordrucke & Berechnungs-Programme
Auch Vordrucke bezüglich der Lohnsteuer, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder zum Zahlungsverkehr sowie ein umfangreiches Service-Angebot rund um das Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Steuern Niedersachsen (LStN).
Info-Hotline: 0800 - 998 0 997
Bei Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht können Sie kostenlos über die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter aktuelle Informationen und Rat einholen.
Die Arbeit der Info-Hotline wird durch den Internet-Auftritt www.info-hotline.niedersachsen.de unterstützt.
Niedersächsische Finanzämter
Für die Ausführung der steuergesetzlichen Regelungen sowie die Einhaltung und Wahrung der steuerlichen Rechte und Pflichten im jeweiligen Einzelfall sind die niedersächsischen Finanzämter zuständig. Das gilt auch für die Erteilung von Rechtsauskünften.
Sofern Sie konkrete und auf Ihren persönlichen Steuerfall bezogene Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort wird Ihnen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten gerne weitergeholfen.
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