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Klimaschutz und Energiesparen im Landesbau

Photovoltaik-Anlage auf Dach bei Sonnenaufgang.   Bildrechte: Staatliches Baumanagement Niedersachsen

Die Landesregierung hat sich eine deutliche Steigerung der öffentlichen Investitionen zum Ziel gesetzt. Dabei hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz eine besondere Bedeutung. Um die angestrebten Klimaziele zu erreichen, möchte die Landesregierung ihre Möglichkeiten als Immobilieneigentümerin vollständig ausschöpfen. Bis 2035 sollen alle Landesliegenschaften in der Summe klimaneutral bewirtschaftet werden.

Zum einen ist effektiver Klimaschutz angesichts steigender Energiepreise, der dramatischen Folgen des globalen Klimawandels und der weltpolitischen Lage ein Gebot der Vernunft. Zum anderen ist eine funktionierende öffentliche Infrastruktur, sind moderne und zweckmäßige öffentliche Gebäude auch eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Staat.

Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 2800 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.

Ihre Investitionsoffensive treibt die neue Landesregierung seit ihrem Amtsantritt im November 2022 mit Vehemenz voran. Dabei gilt das Prinzip „worst first“. Liegenschaften mit dem größten Sanierungsbedarf und höchsten spezifischen Energieverbräuchen werden priorisiert. Hierfür wird ein Sanierungsfahrplan erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben.

In einem ersten Schritt stehen für die Landesgebäude mehr als 260 Millionen Euro für die energetische Sanierung und Verbesserung zur Verfügung. Als erstes Maßnahmenpaket wird das Cluster „Photovoltaik-Dachertüchtigung“ in die Umsetzung gehen. Offensichtlich sanierungsbedürftige Dächer können so im Rahmen einer schnellen Umsetzung der Photovoltaik-Offensive des Landes zeitnah ertüchtigt werden, um darauf überhaupt Photovoltaik-Anlagen errichten zu können. In einer ersten Stufe stehen außerdem Mittel für dringend notwendige Maßnahmen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg, für die Zentrale Polizeidirektion Hannover und für das Polizeikommissariat Peine bereit.

Auch durch ein effizientes Flächenmanagement können erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Das Land verfügt über rund 6,2 Millionen Quadratmeter Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen Quadratmeter im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon ist durch reine Verwaltungsnutzung gekennzeichnet. Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als bisher. Ziel soll es sein, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.

Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich etwa 156 Kilowattstunden pro Jahr an Energieverbrauch ausweist, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.

Ein weiterer Baustein zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität: Das Land Niedersachsen wird bei seinen Neubaumaßnahmen zukünftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energieträgern verwenden. Auch bei Bestandssanierungen soll auf den Einsatz von Anlagen mit fossilen Energieträgern grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen soll es nur noch in Einzelfällen geben.

Parallel arbeitet das Niedersächsische Finanzministerium unter den Bedingungen der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Schuldenbremse an weiteren Finanzierungsmöglichkeiten für Sanierungen. Sowohl klassische haushaltspolitische Instrumente als auch weitere Instrumente, die zusätzliche Flexibilität bei der Finanzierung geben, werden verfolgt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
12.02.2024

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