Artikel-Informationen
erstellt am:
23.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2025
Die Landesregierung hat sich eine deutliche Steigerung der öffentlichen Investitionen zum Ziel gesetzt. Dabei haben die Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz eine besondere Bedeutung. Um die angestrebten Klimaziele zu erreichen, möchte die Landesregierung ihre Möglichkeiten als Immobilieneigentümerin vollständig ausschöpfen. Bis 2035 sollen alle Landesliegenschaften in der Summe treibhausgasneutral bewirtschaftet werden.
Zum einen ist effektiver Klimaschutz angesichts steigender Energiepreise, der dramatischen Folgen des globalen Klimawandels und der weltpolitischen Lage ein Gebot der Vernunft. Zum anderen ist eine funktionierende öffentliche Infrastruktur, sind moderne und zweckmäßige öffentliche Gebäude auch eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Staat.
Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 3000 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.
Ihre Investitionsoffensive treibt die neue Landesregierung seit ihrem Amtsantritt im November 2022 mit Vehemenz voran. Dabei gilt das Prinzip „worst first“. Liegenschaften mit dem größten Sanierungsbedarf und höchsten spezifischen Energieverbräuchen werden priorisiert. Hierfür wurde ein Sanierungsfahrplan erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben.
Sondervermögen für energetische Sanierung
In einem ersten Schritt stehen für die Landesgebäude mehr als 260 Millionen Euro in einem Sondervermögen für die energetische Sanierung und Verbesserung zur Verfügung. Dieses Sondervermögen soll im Jahr 2025 um 31 Millionen Euro, im Jahr 2026 um 121 Millionen Euro und anschließend bis 2048 jährlich um jeweils 21 Millionen Euro erhöht werden, allein in den kommenden 10 Jahren also um 320 Millionen Euro.
Als erstes Maßnahmenpaket daraus ist das Cluster „Photovoltaik-Dachertüchtigung“ in die Umsetzung gegangen. Offensichtlich sanierungsbedürftige Dächer der Landesgebäude können so im Rahmen einer schnellen Umsetzung der Photovoltaik-Offensive des Landes zeitnah ertüchtigt werden, um darauf überhaupt Photovoltaik-Anlagen errichten zu können. Auch dringend notwendige Maßnahmen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg, für die Zentrale Polizeidirektion Hannover und für das Polizeikommissariat Peine werden aus dem Sondervermögen finanziert.
Bereits 2024 hatte die Landesregierung die Mittel für Bauunterhaltung auf 80 Millionen Euro erhöht. Mit dem Haushalt 2025 wurden die Mittel für Bauunterhaltung für landeseigene Gebäude um weitere 40 Millionen auf 120 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen 7,5 Millionen Euro für energetische Sanierungen.
Niedersachsen kann Zukunft
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Haushalt 2026 und einem Nachtrag für das Jahr 2025 hat die Niedersächsische Landesregierung das größte Investitions- und Kommunalstärkungspaket in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Insgesamt sollen in diesem und in den kommenden Jahren daraus rund 14,45 Milliarden Euro zusätzlich zu den bereits geplanten Investitionen mobilisiert werden.
Davon sind für die Landesliegenschaften ohne die Hochschulen zusätzliche rund 500 Millionen Euro als befristetes Sonderprogramm eingeplant, um den Stau bei der Durchsanierung von Landesliegenschaften weiter abtragen zu können. Zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur soll der Ansatz für die Bauunterhaltung von Landesgebäuden außerdem in den Jahren 2026 bis 2029 um jeweils 30 Millionen Euro erhöht werden und wird damit dauerhaft 120 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Weitere 250 Millionen Euro sind für die energetische Sanierung von Liegenschaften vorgesehen, davon 100 Millionen Euro im „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Geflüchteten“. Die übrigen 150 Millionen Euro sollen über das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
Schließlich sollen weitere 40 Millionen Euro für dringend notwendige Baumaßnahmen der Landesaufnahmebehörde eingesetzt werden.
Zu den Ausgabeansätzen im Hochbauhaushalt selbst treten noch die investiven Mittel für Kleine Baumaßnahmen, die ab 2026 in den Ressorthaushalten veranschlagt werden sollen, und die Ansätze für die im Wissenschaftshaushalt veranschlagten Hochschulbaumaßnahmen hinzu.-
Wärme aus erneuerbaren Energien
Ein Baustein zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität: Das Land Niedersachsen wird bei seinen Neubaumaßnahmen zukünftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energieträgern verwenden. Auch bei Bestandssanierungen hat der Einsatz von Anlagen mit regenerativen Energieträgern grundsätzlich Priorität.
Reduzierung der Büroflächen geplant
Auch durch ein effizientes Flächenmanagement können erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Das Land verfügt über rund 6,4 Millionen Quadratmeter Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen Quadratmeter im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon wird von der Verwaltung genutzt. Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als bisher. Ziel soll es sein, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.
Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich mehr als 150 Kilowattstunden pro Jahr an Energie verbraucht, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.
Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben
Die Landesregierung plant zum 1. Januar 2026 die Einrichtung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA). Aufgabe der NIA soll es sein, große Baumaßnahmen des Landes nach wirtschaftlichen Kriterien zu organisieren: Die Anstalt errichtet große Neu-, Um und Erweiterungsbauten für Behörden und Einrichtungen des Landes und führt Sanierungen von Bestandsgebäuden mit vergleichbarem Investitionsvolumen durch. Die nutzenden Landesbehörden tragen als Mieter die vollen Kosten der Gebäudenutzung und -erhaltung. So wird die Kostentransparenz verbessert.
Zudem wird so die Finanzierung großer Bauprojekte flexibilisiert. Notwendige Investition müssen nicht mehr allein wegen fehlender Haushaltsmittel immer weiter aufgeschoben werden. Die NIA ist damit ein wichtiges Instrument, um den über Jahrzehnte entstandenen Sanierungsstau Stück für Stück abzubauen.
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erstellt am:
23.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2025