Stabilitätsbericht Niedersachsen 2025 (weitestgehend barrierefrei)
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Stabilitätsbericht
Der aktuelle Stabilitätsbericht berücksichtigt die Jahresabschlüsse 2023 und 2024, die Beschlüsse der Landesregierung zum Nachtragshaushaltsplanentwurf 2025, zum Haushaltsplanentwurf 2026 sowie zur Mittelfristigen Planung (Mipla) 2025 bis 2029. Mit dem damit auf den Weg gebrachten landeseigenen Sofortprogramm zur Stärkung von Investitionen und zur Entlastung der Kommunen sowie den Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen rund 14,45 Milliarden Euro zusätzlich in die wichtigsten und drängendsten Bereiche investiert werden. Im Mipla-Zeitraum sind darüber hinaus weitere 13,5 Milliarden Euro an Investitionen aus dem Kernhaushalt eingeplant.
Der Stabilitätsrat wird auf dieser Grundlage am Jahresende wieder feststellen, dass in Niedersachsen keine Haushaltsnotlage droht und bezüglich der Schuldenbremse keine Auffälligkeit vorliegt.
Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für die jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das neben der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht.
Die Haushaltsüberwachung erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen ist für den aktuellen Beobachtungszeitraum keine der Kennziffern auffällig.
Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Dieses Analysesystem ist von den länder- bzw. bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponente für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Beide Komponenten zeigen keine Auffälligkeit für Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.10.2025